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06.05.2008 
Finanzaufsicht

Kein Sparkassenbrief ohne Prospekt

von Frank M. Drost

Schluss mit dem Daueremittentenprivileg: Ab 2009 müssen die Institute jede einzelne Emission erläutern, was die Refinanzierung erheblich umständlicher machen dürfte. Doch noch rührern sich die Sparkassen und Genossenschaftsbanken kaum. Weshalb jetzt die Finanzaufsicht Druck macht.

Nach den Privatbanken müssen bald auch die sparkassen Prospekte für jede emission vorlegen. Foto: dpaLupe

Nach den Privatbanken müssen bald auch die sparkassen Prospekte für jede emission vorlegen. Foto: dpa

BERLIN. Die Finanzaufsicht BaFin macht Druck. Große Sparkassen und Genossenschaftsbanken können sich ab 2009 nicht mehr so problemlos wie bisher durch die Ausgabe von Wertpapieren refinanzieren. Dann müssen diese Institute für ihre Emissionen nämlich wie andere Finanzdienstleister auch individuelle Prospekte erstellen, die von der Finanzaufsicht BaFin gebilligt werden müssen. Doch bislang wurden kaum welche vorgelegt.

Angesichts einer drohenden Prospektflut zum Jahresende fordert die BaFin die Institute auf, "so schnell wie möglich die Prospekte" einzureichen, weil ansonsten Probleme entstehen könnten, so eine Sprecherin. Für private Banken gilt seit der Verabschiedung des Wertpapierprospektgesetzes im Jahr 2005 die Prospektpflicht für Emissionen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken profitieren für eine Übergangszeit von einer Ausnahmeregelung, dem sogenannten Daueremittentenprivileg.

Mit dem Wertpapierprospektgesetz sollen die Vorgaben für das Angebot von Wertpapieren in der EU vereinheitlicht werden. Wesentliche Merkmale und Risiken des Emittenten - bei den Sparkassen beispielsweise Verpflichtungen für die Landesbanken - sowie des Wertpapieres müssen in verständlicher Form dargelegt werden.

"Dieses Thema hat enorme Sprengkraft für die betroffenen Institute", urteilt Thorsten Voß, Partner bei der Anwaltskanzlei Sibeth in Frankfurt. "Wenn die BaFin die Prospekte nicht gebilligt hat, können die Produkte auch nicht vertrieben werden." Das dürfte die Refinanzierung beeinträchtigen. Von dem Wegfall des Daueremittentenprivilegs seien klassische Produkte für die Privatkunden wie Sparkassenbriefe, Pfandbriefe oder Kommunalobligationen betroffen - sofern, so Voß, ein "Institut jährlich Wertpapiere von mehr als 50 Mill. Euro emittiert".

Voß bemängelt, dass bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken trotz der Übergangszeit "wenig passiert" sei. Wenn die Billigung des Prospektes nicht im dritten Quartal erfolgt sei, müssten die Institute parallel einen Halbjahresbericht über das Geschäftsjahr vorlegen. Das dürften nur wenige Kreditinstitute logistisch stemmen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gibt sich gelassen. Derzeit werde ein Musterprospekt mit der BaFin abgestimmt. Die Zahl der einzureichenden Prospekte werde sich "naturgemäß erhöhen, gleichwohl ist nicht mit einer Prospektflut zu rechnen", heißt es. Die Zahl der betroffenen Sparkassen sei aber nicht bekannt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sieht "nur sehr wenige Volksbanken" von dem Problem tangiert.

"Wir tun alles erdenklich Mögliche, damit die Wertpapierprospekte so schnell wie möglich gebilligt werden können", erklärt eine BaFin-Sprecherin. "Wenn alle Institute ihre Prospekte im September einreichen würden, bekämen wir sicherlich Probleme."

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