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11.07.2008 
KfW

Klagen und kein Ende

von Nicole Bastian, Frank M. Drost und Sonia Shinde

Nachdem Kleinaktionäre gegen die Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB klagen, erwägt jetzt auch die staatliche Bankengruppe KfW, die 43 Prozent der Anteile hält, gerichtlich gegen ehemalige IKB-Mitarbeiter vorzugehen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

Firmenzentrale der KfW: Die staatseigene Bank soll Schadensersatzforderungen gegen die IKB übernehmen. Foto: APLupe

Firmenzentrale der KfW: Die staatseigene Bank soll Schadensersatzforderungen gegen die IKB übernehmen. Foto: AP

FRANKFURT. Die KfW "hat bereits eine Kanzlei mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragt", heißt es darin. Unklar ist derzeit noch, gegen wen sich die Klagen richten. Zugleich sicherte das Finanzministerium der Mittelstandsbank zu, dass es über die staatseigene KfW für sämtliche Klagerisiken gegen das Düsseldorfer Geldhaus geradestehen werde.

Diese Zusage kommt der IKB gelegen, denn heute muss sich das in Schieflage geratene Institut gleich mit mehreren Gerichtsentscheidungen auseinandersetzen: Zum einen will das Landgericht Düsseldorf über zwei Schadensersatzklagen von Kleinaktionären entscheiden, die insgesamt fast 130 000 Euro zurückhaben wollen. Dabei will die Richterin auch darüber entscheiden, ob die bislang 50 in Düsseldorf anhängigen Schadensersatzklagen zu einem Musterverfahren ähnlich wie im Telekom-Prozess zusammengefasst werden.

Nach diesem Verfahren gemäß Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, kurz KapMuG, werden entscheidende Rechtsfragen, die alle Anleger betreffen, schon einmal vorab per Musterentscheid geklärt. Das soll die Dauer von Großverfahren erheblich abkürzen, weil nicht mehr jeder einzelne Kläger jeden einzelnen Anspruch allein durch die Instanzen durchfechten muss. Nötig für ein Verfahren nach KapMuG sind mindestens zehn Klagen mit ähnlichem Inhalt, die binnen vier Monaten eingereicht werden.

Zum anderen machen der IKB derzeit professionelle Anfechtungskläger, sogenannte "räuberische Aktionäre" Ärger: Sie klagen gegen die geplante Kapitalerhöhung über rund 1,5 Mrd. Euro, die bereits im März beschlossen worden war und wollen verhindern, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Heute entscheidet der Registerrichter beim Amtsgericht, ob die Kapitalerhöhung eingetragen wird. Kommt die IKB damit durch, wird zwar die Kapitalerhöhung ins Handelsregister aufgenommen, muss aber wieder gelöscht werden, wenn im Nachhinein die Kapitalerhöhung als nicht rechtens beurteilt würde.

Parallel dazu hat die IKB einen Eilantrag gestellt, mit dessen Hilfe sie die Eintragung in jedem Fall erzwingen will. Der Vorteil: Das Institut gewinnt wertvolle Zeit. Denn gibt das Gericht dem Eilantrag statt, ist damit die Eintragung im Handelsregister zementiert und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Anfechtungskläger können dann zwar weiter prozessieren, doch ehe ihre Klagen entschieden sind, können Jahre vergehen. "Damit können sie die IKB nicht mehr unter Zeitdruck setzen und zu einem kostspieligen Vergleich drängen", sagt IKB-Anwalt Hans-Ulrich Wilsing. Für die Mittelstandsbank ist das Geld überlebenswichtig. Bekommt sie die Kapitalspritze nicht bis Ende August, droht dem Institut die Insolvenz.

Klagen der "räuberischen Aktionäre" ärgern derzeit nicht nur die IKB, sondern sind auch der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Deshalb soll jetzt nachgebessert werden, um räuberischen Aktionären das Geschäft zu erschweren. "Das reicht aber nicht aus", kritisiert IKB-Anwalt Wilsing. Er plädiert dafür, die Gerichte besser auszustatten. Dann ließen sich Eilanträge innerhalb von zehn Wochen entscheiden. "Damit wäre das Geschäftsmodell der Berufskläger erledigt." Sie könnten dann nicht mehr hohe Vergleichszahlungen dafür fordern, dass sie unbegründete Blockadeklagen zurücknehmen. Oder bei Nichtzahlung das Unternehmen monatelang lahm legen.

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