Die Aufkäufer von Krediten, die nicht mehr bedient werden können, wollen ihr Schmuddelimage abstreifen. Jetzt will die Branche einen Ombudsmann installieren. Einen Verhaltenskodex hat sie sich schon gegeben. Doch die Skepsis bleibt.
BERLIN. Nach Informationen des Handelsblatts hat die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS), zu der auch Unternehmen wie Lone Star gehören, eine Ombudsmann-Ordnung verabschiedet und einen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") beschlossen.
"Wir wollen eine Plattform schaffen, um Streitigkeiten außergerichtlich beilegen zu können", sagte der BKS-Präsident Jörg Keibel dem Handelsblatt. Die Nutzung dieses Verfahrens schließe den Rechtsweg aber natürlich nicht aus. Die Verbraucherschützer haben den Plan zur Kenntnis genommen, können aber "in diesem Stadium des Verfahrens" noch keine Bewertung abgeben.
Noch ist der BKS bei der Suche nach einem Ombudsmann allerdings nicht fündig geworden. In sechs bis acht Wochen soll er präsentiert werden. Sein Anforderungsprofil steht fest: Es soll ein Jurist mit Richterkarriere an einem Oberlandesgericht oder höheren Instanzen sein. Mit einem unabhängigen Ombudsmann will der Verband ein Zeichen setzen. "Wir wollen den Bedenken in der Öffentlichkeit Rechnung tragen und künftig für mehr Transparenz sorgen."
Immer wieder gab es in der Vergangenheit Berichte über Auswüchse bei der Zwangsvollstreckung von Immobilien, die als Kreditsicherheit eingebracht wurden. Mit dem Code of Conduct soll über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus "Regeln für den professionellen Umgang mit Schuldnern" festgelegt werden. An anderer Stelle ist von "bindenden Qualitätsstandards" die Rede.
Nach eigenen Angaben repräsentiert der BKS 90 Prozent der Unternehmen, die in Deutschland professionell Kredite aufkaufen. Nach Einschätzung der Kreditwirtschaft sollen seit der Bankenkrise 2002 in Deutschland Kreditforderungen in Höhe von 35 Mrd. Euro bis 40 Mrd. Euro verkauft worden sein. Die Veräußerung von Kreditverhältnissen einschließlich der bei Immobilienkrediten zur Sicherung bestellten Grundschulden hat Darlehensnehmer nachhaltig verunsichert. Daher ist der Gesetzgeber auch aktiv geworden und hat jetzt durch das Risikobegrenzungsgesetz für mehr Transparenz beim Weiterverkauf von Immobilienkrediten gesorgt.
Der volkswirtschaftliche Nutzen eines Verkaufs von Krediten ist offensichtlich. Die Kreditwirtschaft weist darauf hin, dass Banken durch Kreditverkäufe ihre Bilanz entlasten können, da dadurch gebundenes Eigenkapital frei wird. Das eröffnet Spielräume für neue Engagements. Zudem verbessern Kreditverkäufe auch die Refinanzierung der Institute.

