Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland müssen auf absehbare Zeit keine Privatisierung befürchten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte gestern auf dem Sparkassentag in Bochum, die Regierung halte am dreigliedrigen Bankensystem aus privaten, öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Instituten fest.
fmd/pk BOCHUM. Gleichzeitig forderte die Kanzlerin die Sparkassen auf, ihre „Identität niemals zu verleugnen“ und die regionale Verantwortung auch in einem europäischen Kontext wahrzunehmen. Die verschiedenen EU-Richtlinien für die Kreditwirtschaft sollten zwar zügig umgesetzt werden, aber auch im 21. Jahrhundert behalte eine „gewisse Kenntnis“ des Kundenkreises vor Ort eine große Bedeutung. „Das sollte ihr Markenzeichen bleiben“, ergänzte die Kanzlerin.
Dann könnten die rund 460 Sparkassen im Gegenzug erwarten, dass sich die Regierung für die öffentlich-rechtlichen Interessen einsetze, wie es etwa zuletzt beim Namensstreit zwischen Brüssel und dem Sparkassenverband DSGV der Fall gewesen sei.
DSGV-Vizepräsident Rolf Gerlach sagte in einer ersten Einschätzung, die Rede habe gezeigt, dass die Kanzlerin die Sparkassen für „unverzichtbar“ halte. Die strikte Trennung der „drei Säulen“ der Kreditwirtschaft halte die Regierung für zukunftsfähig.
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission hatten sich im Streit um den wichtigen Bezeichnungsschutz für die Sparkassen Ende 2006 auf einen Kompromiss geeinigt. Danach bleibt der Bezeichnungsschutz für Sparkassen nach Paragraph 40 Kreditwesengesetz (KWG) grundsätzlich erhalten und kann von Gemeinwohlaufgaben wie der Förderung des Mittelstands abhängig gemacht werden. Zudem wurde festgehalten, dass die EU keinen Privatisierungszwang ausüben kann. Wenn jedoch eine Sparkasse veräußert werden sollte, müssen einem privaten Erwerber die gleichen Rechte wie einem öffentlichen Erwerber eingeräumt werden.
Folgerichtig musste die Bundesregierung und das Sparkassenlager die Kröte schlucken, dass die Bezeichnung „Sparkasse“ nicht mehr von der Rechtsform der Eigentümer abhängig gemacht werden darf. Auch bei einer möglichen Privatisierung der Sparkasse kann also die Sparkassenbezeichnung vom Erwerber genutzt werden. Insofern wurde der Paragraph 40 KWG, der nur öffentlich-rechtlichen Instituten die Bezeichnung „Sparkasse“ gestattet, ausgehöhlt. Jetzt liegt der Ball bei den Bundesländern, die für die Sparkassengesetze verantwortlich sind. „Wenn sie nichts Falsches auf den Weg bringen, hat Brüssel nichts Nachteiliges zu entscheiden“, hofft Sparkassenpräsident Heinrich Haasis.
Haasis sagte mit Blick auf das Gebot für die Landesbank Berlin (LBB), man zeige damit, dass die öffentlich-rechtlichen Institute zu nationalen Lösungen in der Bankenkonsolidierung beitragen könnten. „Wir haben mehr erreicht, als unsere Gegner befürchtet haben“, sagte Haasis mit Blick auf die Tatsache, dass die Sparkassen in die engere Auswahl für die LBB samt ihrer Berliner Sparkasse gekommen sind.


