Die staatliche Förderbank KfW sieht sich nun auch massiver Kritik des Bundesrechnungshofs ausgesetzt. Die Prüfer bewerten das Risikomanagement der KfW bei der Tochter IKB
einem Zeitungsbericht zufolge als unzureichend. Außerdem habe die staatliche Kontrolle durch den Verwaltungsrat der KfW versagt.
HB MÜNCHEN. Das sei das Ergebnis einer Prüfung des Rechnungshofes, der die Vorgänge bei der durch faule US-Immobilienkredite in Schieflage geratenen Mittelstandsbank IKB
untersucht habe, schreibt die Süddeutsche Zeitung . Die IKB
wurde inzwischen mit hohen Verlusten für den Steuerzahler an den US-Investor Lone Star verkauft.
Es müsse als einzigartig gelten, dass ein über viele Jahre als gesund und ertragbringend geltendes Bankunternehmen über Nacht zum größten Sanierungsfall in der Nachkriegsgeschichte geworden sei, heiße es im Entwurf des Berichts. Dafür sei der damalige IKB
-Vorstand verantwortlich. Wegen möglicher Verfehlungen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Der Rechnungshof habe bisher nur die Vorgänge bis Bekanntwerden der IKB
-Krise im Juli 2007 untersucht, schreibt das Blatt. Nicht geprüft worden seien die Sanierungsbemühungen seit 2007 sowie der Verkauf an Lone Star im August 2008. Stellungnahmen der beteiligten Ministerien und Behörden stünden noch aus.
Untersucht worden sei nur, welche Rolle die KfW als Hauptaktionär gespielt habe und ob die staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat der Bank, allen voran der jetzige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jörg Asmussen, genügend Kontrolle ausgeübt hätten. Die Prüfer meinen, dass die KfW ihrer Verantwortung als Förderbank des Bundes "nicht gerecht" geworden sei.
Sie habe nicht darauf geachtet, dass die IKB
risikoreiche Geschäfte auf Zweckgesellschaften ausgelagert hatte, die ihre Kreditrahmen massiv überschritten hätten. Auf das besondere Risikoprofil der IKB
hätte die KfW besonderes Augenmerk legen müssen, zitiert das Blatt aus dem Bericht.
Der Rechnungshof kritisiert laut der Zeitung zudem, dass die vom Finanzministerium auferlegten Berichtspflichten von der KfW nicht eingehalten worden seien. Auch eine aktive Wahrnehmung der gesetzlich geregelten Aufsichtsmöglichkeiten durch das Bundeswirtschaftsministerium sei nicht erkennbar.
Der Rechnungshof räumt laut der Zeitung zwar ein, dass sich die Bankenaufsicht seinerzeit am geltenden Recht orientiert habe. Angesichts erkennbar hoher Risiken hätte die Bankenaufsicht aber strengere Regeln fordern sollen. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnen es die Prüfer demnach, dass die KfW frühere Hinweise des Rechnungshofs zu Risiken bei der IKB
nicht aufgegriffen habe.

