Im Streit um Schadenersatz für Kursverluste haben Aktionäre der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB
erneut einen Rückschlag erlitten. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Freitag zwei weitere Schadensersatzklagen und damit verbundene Anträge auf einen Musterprozess gegen die IKB
ab.
rtr DÜSSELDORF. Eine Sammelklage ist theoretisch weiter möglich, denn noch sind einige Dutzend Klagen bei verschiedenen Kammern anhängig. Alle müssen einzeln verhandelt werden. Finanzkreisen zufolge geht es um einen gesamten Streitwert von 2,5 Mill. Euro.
Die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann sagte, es sei nicht ausreichend begründet worden, dass die Kläger aufgrund einer Mitteilung der IKB
vom 20. Juli 2007 IKB
-Aktien gekauft hätten. Konkret ging es bei dem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht um zwei Klagen mit Streitwert von 122 000 Euro und 6 600 Euro. Bereits vor ein paar Wochen waren einzelne Klagen abgewiesen worden.
Die Kläger werfen der IKB
vor, in der Pflichtmitteilung am 20. Juli 2007 falsche Angaben zum vorläufigen Quartalsergebnis veröffentlicht und Anleger zum Kauf von IKB
-Aktien animiert zu haben. Spekulationen über mögliche Belastungen aus US-Hypotheken seien zurückgewiesen worden - doch nur eine Woche später habe es eine Gewinnwarnung gegeben. Diese löste die Krise der Bank aus.
Alle klagenden Aktionäre kauften in der Zeit zwischen den beiden Mitteilungen Aktien der IKB
. Ein klagendes Ehepaar erwarb zum Beispiel am 26. Juli 2007 für 50 000 Euro Papiere der IKB
und verlor mit dem dann erfolgten Wiederverkauf der Aktien nach Aussagen seines Anwalts mehrere tausend Euro.
Die IKB
hatte sich mit US-Ramschhypotheken verspekuliert und stand im vergangenen Sommer kurz vor der Pleite. Nur durch milliardenschwere Rettungsaktionen der Hauptaktionärin KfW, des Bundes und anderer Banken konnte das Institut gerettet werden. Der Kurs der IKB
-Aktie brach seit Beginn der Krise rund 90 Prozent ein.

