Für den Potsdamer Sparkassenmanager Walter Schubert sind Sparkassen zu sehr „Spielball der Politik“. Er plädiert für ein neues Eignerkonzept, dass den öffentlichen Auftrag der Banken gewährleistet, aber unabhängiger von den Launen des Gesetzgebers wäre.
BERLIN. Der Vorstandsvorsitzende der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) in Potsdam, Walter Schubert, macht sich Sorgen um die Zukunft der Sparkassen und plädiert deshalb für die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen MBS in eine Stiftung. „Wir haben eine offene Flanke“, sagte Schubert gestern in Berlin, „als öffentlich-rechtliche Sparkasse sind wir ein Spielball der Politik, die je nach Bedarf auf diese Organisationsform Einfluss nehmen kann.“ Eine Stiftung könne Sparkassenfunktionen wie die flächendeckende Versorgung von Finanzdienstleistungen und die Finanzierung des Mittelstands besser sichern.
In den vergangenen Jahren ist Bewegung in die Diskussion der Sparkassen gekommen. So können die Sparkassen in Hessen Stammkapital bilden. In Nordrhein-Westfalen ist die Bildung von Trägerkapital vorgesehen. Beide Maßnahmen sind perspektivisch dazu geeignet, den Verkauf von Sparkassen einzuleiten. Andererseits hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern seinerzeit vehement gegen das Vorhaben der Stadt Stralsund gewandt, seine Sparkasse oder einzelne Vermögensbestandteile an private Investoren zu veräußern. Als zuständige Instanz für die Sparkassengesetzgebung haben die 16 Bundesländer breiten Handlungsspielraum. In Spanien existieren bereits Sparkassenstiftungen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zeigt sich nicht unempfänglich für Reformen. „Die Stiftung ist eine Rechtsform, mit der die sparkassentypischen Aufgaben ebenso gut erledigt werden können“, sagte ein DSGV-Sprecher. Historisch gesehen seien die Sparkassen aber Anstalten des öffentlichen Rechts. Es werde schwer sein, die Rechtsform beliebig zu ändern.
Zudem dürfte es nicht im Interesse des DSGV liegen, dass die Sparkassen in den 16 Bundesländern in unterschiedlichen Rechtsformen agieren. Andererseits hat es sich nicht als nachteilig herausgestellt, dass von den 447 Sparkassen immerhin sieben in der Rechtsform einer AG firmieren.
In Potsdam könnte sich Schubert folgende Konstellation vorstellen: Nachdem der Gesetzgeber, das Land Brandenburg, grünes Licht für eine Stiftung gegeben hat, werden die derzeit sieben kommunalen Träger der Sparkasse dann Träger der Stiftung. Die Stiftung würde wiederum die Anteile an der Sparkasse halten, die selbst als Kapitalgesellschaft ihre Geschäfte betreibt. Der öffentliche Auftrag der Sparkasse könnte in der Satzung verankert werden. Als eigene Rechtspersönlichkeit würde die Stiftung fortan unabhängig von den Launen des Landesgesetzgebers agieren. Dann stellt sich nur noch die Frage, was die Träger der Stiftung für Pläne haben.

