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12.04.2005 
Finanzbehörden ermitteln wegen Beihilfe gegen Bankmitarbeiter

Sünder kamen über Dresdner zur Allianz

von Caspar Dohmen, Jan Keuchel und Rita Lansch, Handelsblatt

Über die Dresdner Bankengruppe sind die Kunden zur Allianz-Leben gelangt, die verdächtigt werden, durch den Abschluss von Lebensversicherungen Steuern hinterzogen und Geldwäsche betrieben zu haben. Das hat das Handelsblatt aus Steuerfahndungskreisen erfahren.

DÜSSELDORF. Aufgeflogen ist das Betrugssystem schon im Herbst 2002, als die Steuerfahnder „merkwürdigen Zahlungsströmen“ von Allianz-Kunden nachgingen, deren Beiträge von ausländischen Fondsdepots nach Stuttgart geflossen sein sollen. Damals wurde bereits das Konto der Allianz-Leben bei der Dresdner Bank in Stuttgart von der Steuerfahndung beschlagnahmt. Später sei ein Transfer-Konto der Dresdner-Bank in Frankfurt beschlagnahmt worden, heißt es in Steuerfahnderkreisen. Deren Einsichtnahme hat offenbar zu den über 20 000 betroffenen Kunden geführt. Gegen mehr als 1 700 davon werde zurzeit ermittelt.

Die Dresdner Bank nimmt „im aktuellen Fall zu laufenden Ermittlungen keine Stellung“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Sie gehört selbst zum Allianz-Konzern.

Wie es in Steuerfahndungskreisen weiter heißt, sei es unrealistisch zu glauben, dass die Kunden selbst auf diese Geldwäsche-Idee gekommen seien. „Wir gehen zur Zeit davon aus, dass auch Bankmitarbeiter auf die Möglichkeit dieses Steuerbetrugs bei Anbahnungsgespräche hingewiesen haben“, verlautet aus Ermittlungskreisen. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden auch intensiv ermitteln, ob die Bankmitarbeiter sich der Beihilfe strafbar gemacht haben. Noch gebe es aber keine beweiskräftigen Unterlagen oder Zeugenaussagen, heißt es in diesen Kreisen.

Teilweise gibt es sogar Stimmen, die annehmen, dass das „Fünf-plus-Sieben-Modell gerade für derartige Fälle entwickelt wurde. Hier zahlen die Kunden auf einen Schlag den gesamten Beitrag auf ein Depot ein. Wenn solche Depot-Beiträge in Versicherungspolicen fließen, gehen die Versicherer in der Regel davon aus, dass die Bank die Herkunft des Geldes geprüft hat. Eine weitere Kontrolle findet nicht mehr statt.

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