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02.07.2008 
Gerichtsurteil

UBS muss Kundendaten offenlegen

Die US-Steuerbehörde IRS darf nach dem Urteil eines Bundesgerichts in Miami (Florida) die Schweizer Bank UBS zur Herausgabe von Daten amerikanischer Kunden zwingen, die des Steuerbetrugs verdächtigt werden. Dies teilte das Justizministerium in Washington am Dienstag mit. Damit versuchen die US-Behörden, bei der Jagd nach Steuersündern das Schweizer Bankgeheimnis zu durchbrechen.

HB WASHINGTON. Das US-Justizministerium hatte am Montag bei dem Bundesgericht in Miami eine Vollmacht für die IRS beantragt, um bei der Schweizer Bank Informationen über die Identität mutmaßlicher Steuersünder einholen zu können. Das konservative "Wall Street Journal" sprach von einem bisher einzigartigen Vorstoß der US-Regierung gegen eine ausländische Bank, der im Fall eines Erfolgs zu einer "Durchlöcherung" des bislang strikten Schweizer Bankgeheimnisses führen könnte.

Hintergrund des Antrags bei dem Gericht sind dem Ministerium zufolge Aussagen des ehemaligen UBS-Kundenberaters Bradley Birkenfeld, der sich im Juni der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt hatte. Demnach hätten UBS-Mitarbeiter reichen US- Kunden geholfen, mit Hilfe von Scheinfirmen an den US-Behörden vorbei große Summen im Ausland zu deponieren.

Im Fall einer gerichtlichen Vollmacht für die IRS könnte die UBS angewiesen werden, US- Steuerzahler mit Bankkonten zu identifizieren, "die sich dafür entschieden haben, ihre Konten vor der IRS geheim zu halten", heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums. Demnach geht es um schätzungsweise insgesamt 20 Milliarden Dollar (12,7 Milliarden Euro) an Vermögen von Bürgern, die in den USA steuerpflichtig sind. Diese Zahl hat Birkenfeld dem Ministerium zufolge genannt.

Nach Angaben des "Wall Street Journals" haben seit Wochen Gespräche zwischen den US-Behörden, der UBS und Schweizer Bank - Regulatoren stattgefunden. "Wir arbeiten kooperativ mit beiden - der Schweizer Regierung und UBS - zusammen, um diese Informationen zu erhalten. Wir sind aber darauf vorbereitet, die Informationen zu erzwingen, wenn dieses Vorgehen nicht erfolgreich ist", erklärte der stellvertretende Leiter der Steuerabteilung im Ministerium, John DiCicco.

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