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23.01.2007 
Kritik an Versicherungsvertragsgesetz

Versicherer greifen Gesetzgeber an

Die Bundesregierung hat sich wegen eines neuen Gesetzentwurfs massiven Ärger mit ausländischen Versicherern eingehandelt. Der Vorstandschef des großen britischen Lebensversicherers Standard Life wird der großen Koalition am Dienstag in einer Rede in Brüssel vorwerfen, dass das geplante Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegen geltendes europäischen Recht verstößt.

mm/fmd LONDON. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zum garantierten Rückkaufswert von Lebensversicherungen benachteiligte massiv ausländische Anbieter, betont Standard-Life-Chef Sandy Crombie laut Redetext. Der Manager fordert die Europäische Kommission auf, ihre Rolle als Schiedsrichter wahrzunehmen und gegen solche unzulässigen nationalen Gesetze vorzugehen.

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist die Summe, die Versicherte ausgezahlt bekommen, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Dieser darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Mindestsumme nicht unterschreiten.

Die im deutschen Gesetzentwurf vorgesehene Garantie schießt jedoch nach Meinung von Crombie über das Ziel hinaus und greift unzulässig in die Gestaltung des Produkts Lebensversicherung ein. Viele Kunden entschieden sich bewusst für eine Police ohne garantierten Rückkaufswert, weil sie im Gegenzug mit höheren Renditen rechnen könnten.

Ähnliche Vorwürfe erhebt die Interessengemeinschaft ausländischer Versicherungen Ailo. Der renommierte Versicherungsrechtler Hans-Peter Schwintowski kommt in einem Gutachten für die Ailo zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen „legislativen Unrechts“ mit Schadensersatzforderungen rechnen muss, sollte er den entsprechenden Passus im neuen Gesetz nicht ändern.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte: „Wir prüfen die Vorwürfe, aber es gibt noch keine abschließende Bewertung.“ Das neue Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten.

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