Der Medienunternehmer Leo Kirch hat im Dauerstreit mit der Deutschen Bank eine weitere Niederlage kassiert. Er und seine Frau waren der Ansicht, dass einige Fragen auf der diesjährigen Hauptversammlung unzureichend beantwortet worden seien, wollten die Bank durch das Gericht zur Auskunft zwingen. Das aber wies seine Forderungen zurück.
HB BERLIN. Das Frankfurter Landgericht wies Forderungen des 81-Jährigen im Zusammenhang mit der diesjährigen Hauptversammlung der Bank zurück, wie dem Reuters am Montag vorliegenden Urteil zu entnehmen ist.
26 Fragenkomplexe sahen Kirch und seine Frau auf dem Aktionärstreffen als unzureichend beantwortet an. Dabei ging es unter anderem um die Geschäftsbeziehungen der größten deutschen Bank mit der beinahe kollabierten Mittelstandsbank IKB
. Die Anträge seien unbegründet, erklärten die Richter. Sie ließen keine Beschwerde gegen das Urteil zu. Die Antragsteller hätten nicht dargelegt, weshalb ein vernünftig denkender Durchschnittsanleger die geforderten Informationen benötige, heißt es in der Entscheidung. Kirch überzieht die Deutsche Bank
seit Jahren mit Klagen und ficht auch immer wieder Beschlüsse von Hauptversammlungen an. Auf den Aktionärstreffen stellen seine Anwälte Dutzende Fragen an den Vorstand, was die Versammlungen regelmäßig um Stunden verlängert.
Kirch wirft der Bank vor, für die Insolvenz seiner Medienholding vor sechs Jahren verantwortlich zu sein. Er verlangt Schadenersatz in Milliardenhöhe. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Landgericht München, wo Ende November ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt ist.
Die Deutsche Bank
begrüßte das Frankfurter Urteil und hofft auf eine Signalwirkung für zahlreiche ähnliche Verfahren. "Die Entscheidung belegt exemplarisch die fortgesetzte missbräuchliche Instrumentalisierung von Aktionärsrechten für sachfremde Zwecke seitens der Eheleute Kirch", erklärte das Institut. Von Kirch gab es zunächst keine Stellungnahme. Noch liege die Urteilsbegründung nicht vor, sagte ein Sprecher.

