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10.04.2008 
Europäische Union

WestLB drohen Auflagen

von Michael Scheerer

Das milliardenschwere Hilfspaket könnte die WestLB teuer zu stehen kommen: Offenbar erwägt die EU-Kommission, als Gegenleistung für die Geldspritze schwerwiegende Restriktionen zu erlassen. Möglich wäre sogar ein Zwangsverkauf des Instituts.

BRÜSSEL. Der angeschlagenen WestLB drohen wegen der verlustreichen Ausgliederung ihrer Risikopapiere in eine Zweckgesellschaft drastische Auflagen durch die EU-Kommission. Wie gestern aus Brüsseler EU-Kreisen verlautete, erwägt die Wettbewerbsbehörde von EU-Kommissarin Neelie Kroes, als Gegenleistung für das milliardenschwere Hilfspaket durch das Land Nordrhein-Westfalen schwerwiegende Restriktionen zu erlassen.

Diese reichen nach Angaben der Kreise von Vorgaben für das künftige Geschäftsmodell der WestLB über die Verpflichtung zur Hereinnahme privaten Kapitals bis hin zum Zwangsverkauf nach einer Übergangsfrist. Letztere Variante, die Veräußerung der gesamten Bank nach einer Restrukturierungsphase, entspricht der Lösung, die Brüssel für die Landesbank Berlin vorgegeben hatte.

Die WestLB war wegen Fehlspekulationen und durch die internationale Finanzkrise ins Trudeln geraten. Im Januar musste das Institut einen Verlust in Höhe von einer Mrd. Euro und Abschreibungen in gleicher Größenordnung bekanntgeben. Pläne für ein Zusammenlegen der WestLB mit anderen Landesbanken sind bislang gescheitert. Der neue Vorstandsvorsitzende HeinzHilgert, der sein Amt am 1. Mai antritt, soll das Institut aus der Krise führen. Bis Ende 2010 sollen 1 500 der 6 000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

Streitpunkt mit der EU-Kommission ist die Risikoabschirmung von bis zu fünf Mrd. Euro, mit der das Land Nordrhein-Westfalen die bedrohte Bank vorläufig stabilisiert hat. Die Finanzgarantie wurde von der Bundesregierung als sogenannte Rettungsbeihilfe in Brüssel angemeldet. Rettungsbeihilfen müssen laut den Regeln der EU nach sechs Monaten zurückgezahlt werden. Andernfalls muss für das in Not geratene Institut ein umfangreicher Restrukturierungsplan vorgelegt werden.

Die Dienststellen von EU-Wettbewerbskommissarin Kroes prüfen nun, in welchem Umfang Beihilfen zum langfristigen Überleben der Bank nötig sind. Als Kompensation für einen milliardenschweren Eingriff des Staates in den Markt verlangt Brüssel in der Regel Auflagen beim Geschäftsmodell. In der Regel müssen Unternehmensteile verkauft werden. Wie der Fall der Berliner Landesbank zeigt, kann Brüssel aber auch die Veräußerung des gesamten Instituts verlangen.

Ähnliche Prüfungen finden derzeit auch im Fall der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB und der SachsenLB statt. Diese Institute waren ebenfalls im Zusammenhang mit risikoreichen Anlagen ins Schlingern geraten.

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