0 Bewertungen
20.03.2008 
Angeschlagene Mittelstandsbank

Wirtschaftsstaatssekretär: IKB benötigt kein neues Rettungspaket

Auch nach den zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von 590 Mill. Euro ist zunächst kein neues Rettungspaket für die Mittelstandsbank IKB nötig. Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba sagte dem Handelsblatt: "Im Moment sehen wir seitens der Kfw oder des Bundes keinen Handlungsbedarf." Bisher reiche die Vorsorge aus dem bisherigen Rettungspaket aus.

bas/dri BERLIN/FRANKFURT. Die IKB hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie weitere 450 Mill. Euro auf risikoreiche strukturierte Wertpapiere in Höhe von drei Mrd. Euro, die sie auf der Bilanz hält, abschreiben muss. Den Verkauf eines Großteils dieses Portfolios hatte der Vorstand der IKB einen Tag zuvor abgebrochen, weil die gebotenen Preise zu niedrig waren. Weitere 140 Mill. Euro schreibt sie auf weniger risikoreiche Papiere ab.

Die staatliche Förderbank KfW, die mit 43,4 Prozent Hauptaktionär der IKB ist, zahlt weitere 450 Mill. Euro in das Kernkapital. Damit ist das Rettungspaket vom Februar in Höhe von 2,3 Mrd. Euro vollends ausgeschöpft.

Die IKB erhöhte die Prognose für den Konzernverlust für das bis Ende März laufende Geschäftsjahr um 250 auf 800 Mill. Euro. Im Einzelabschluss sollen 1,2 Mrd. Euro statt bisher 750 Mill. Euro Verlust anfallen. Inhaber von stillen Einlagen und Genussrechten müssen noch mehr des Verlustes tragen. Da die KfW für ihre neue Kapitalhilfe einen Besserungsschein erhält, werden künftige Gewinne abgeschöpft.

Die Ratingagentur Fitch senkte deshalb ihre Krediteinstufung für diese hybriden Papiere auf CC. Die Großbank Unicredit gab in einer Studie den theoretischen Wert für die IKB -Aktie bei nur noch 20 Cent an. Am Donnerstag fiel die Aktie auf 4,70 Euro.

Unklar ist, ob die Probleme beim Verkauf der Wertpapiere den Verkaufsprozess deutlich verschieben, denn ohne den Verkauf der Wertpapiere wird auch der Verkauf der Kernbank belastet. Finanzkreisen zufolge will die IKB in einigen Wochen einen neuen Versuch starten in der Hoffnung, dass sich die Marktpreise bis dahin etwas erholt haben. Die KfW sagte lediglich, der Verkaufsprozess gehe planmäßig weiter.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne

Beiträge zum Thema

Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

weiterImmobilien + Vorsorge

Andere Regeln für private Banken  Artikel in Merkliste

29.08.2008, 13:09 Uhr

Was für Unternehmer rechtens ist, muss der Verbraucher nicht immer billigen. Die Vertragsordnung für Bauleistungen, die für Unternehmer angewandt wird, enthält bei Verträgen mit Privatleuten unwirksame Klauseln, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Artikel


Anzeige