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Banken: Kapitalerhöhung könnte RBI bei Staatshilfe-Rückzahlung helfen

Legt die eigene Aktie weiter an Wert zu, könnte die Raiffeisen Bank International ihre geliehenen Staatshilfen bald durch eine Kapitalerhöhung zurückzahlen. Ein zwingender Schritt sei dies aber nicht, heißt es.

Raiffeisen International Bank-Chef Herbert Stepic während einer Pressekonferenz. Quelle: Reuters
Raiffeisen International Bank-Chef Herbert Stepic während einer Pressekonferenz. Quelle: Reuters

WienFür die Raiffeisen Bank International rückt die geplante Kapitalerhöhung angesichts der Erholung an den Börsen wieder in Reichweite. „Ich rechne damit, dass wir bald wieder normale Kurse in Relation zu den Substanzwerten der Unternehmen sehen werden“, sagte Bankchef Herbert Stepic dem Nachrichtenmagazin „profil“ vom Montag in einem Interview. „Abhängig von der weiteren Entwicklung der Märkte könnte auch eine Kapitalerhöhung eine mögliche Option darstellen. Und dann werden wir das Staatskapital zurückzahlen.“

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Im August vergangenen Jahres hatte das Institut eine Kapitalerhöhung für die kommenden zwölf Monate in Aussicht gestellt und dies von der Marktentwicklung abhängig gemacht. Danach hatten Bankaktien wegen der Schuldenkrise in Europa stark an Wert verloren und eine Kapitalerhöhung unwahrscheinlich werden lassen. Seit dem Tiefpunkt im November vergangenen Jahres hat sich der Wert der Raiffeisen-Papiere aber mehr als verdoppelt. Die Bank hat daher Kreisen zufolge erste Schritte für die Vorbereitung einer Kapitalerhöhung in die Wege geleitet und Gespräche mit Banken aufgenommen, die die Transaktion betreuen sollen.

Die Geldspritze dürfte dem Institut auch eine baldige Rückzahlung der Staatshilfen erleichtern. Wann es soweit sein werde, wisse er nicht, sagte Stepic. Die RBI hat derzeit 1,75 Milliarden Euro an Staatshilfen. Zwar muss die Bank das Geld in den kommenden Jahren nicht zurückzahlen. Die dafür anfallenden Zinsen steigen jedoch ab 2014 jährlich an. Bislang liegen sie bei acht Prozent. Ein RBI-Sprecher sagte, eine Kapitalerhöhung sei keine Voraussetzung für die Rückzahlung der Staatshilfe. Es gebe keinen zwingenden Automatismus zwischen den beiden Schritten.

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