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Bankenregulierung: Aufseher entschärfen Basel III

Der Höhepunkt der Finanzkrise liegt schon etwas zurück - so lang, dass die internationalen Aufsichtsbehörden inzwischen vor einer zu harten Gangart gegen die Banken zurückschrecken. Das jüngste Beispiel bahnt sich in den Verhandlungen um neue internationale Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken an. Außerdem wackelt der Zeitplan.

Bankenskyline in Frankfurt. Die Politik will bei der Regulierung Milde walten lassen. Quelle: dpa
Bankenskyline in Frankfurt. Die Politik will bei der Regulierung Milde walten lassen. Quelle: dpa

FRANKFURT/BERLIN. Im Baseler Bankenausschuss, der am 18. Dezember umfassende Vorschläge vorgelegt hat, rücken die Mitglieder an wichtigen Stellen von Maximalforderungen ab. Zuvor hatte es schon Erleichterungen bei den neuen Regeln für Wertpapiere im Handelsbuch von Banken (Kapitaladäquanzrichtlinie III, CRD III) gegeben.

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Auch die pünktliche Einführung wird immer unwahrscheinlicher. Bislang ist geplant, die bisherigen Vorschläge im Juli zu überarbeiten - im Lichte einer Auswirkungsstudie. Erst im September werden wichtige Eckpunkte wie die neuen Eigenkapitalquoten festgelegt. Die endgültige Abstimmung soll im Dezember stattfinden. "Der Zeitplan ist ehrgeizig, aber wir werden ihn unterstützen. Dennoch kann ich nicht ausschließen, dass wir für den einen oder anderen Bereich noch weitere Auswirkungsstudien machen", sagte Bundesbank-Vorstand Franz-Christoph Zeitler. Weitere Studien könnten den Prozess aber verzögern.

Mildere Liquiditätsregeln

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Reformen in einzelnen Punkten milder ausfallen dürften. Wichtigstes Beispiel sind die neuen Liquiditätsregeln. Sie sollen verhindern, dass die Banken sich übermäßig kurzfristig Geld leihen und dieses sehr langfristig verleihen. Dazu sollten die Banken zwei unterschiedliche Kennziffern einhalten. Nun zeichnet sich ab, dass nur die eine der beiden Vorschriften tatsächlich verbindlich wird - und zwar die kurzfristigere der beiden, die das Überleben der Bank nur über einen Monat hinweg sichern soll.

Die zweite, mittelfristige Kennziffer, die die Gefahr von Liquiditätsengpässen auf Sicht von einem Jahr bannen soll, wird voraussichtlich nicht im Pflichtteil der Aufsichtsregeln verankert, sondern als "Beobachtungsgröße". Das bedeutet, dass kein verbindlicher Wert eingehalten werden muss, sondern die Aufsichtsbehörden die Kennziffer nur beobachten. "In den Gremien zeichnet sich ein entsprechender Konsens ab", sagte Zeitler. Auch die Bundesbank ist dafür, dass diese Kennziffer "zumindest für eine Übergangszeit" nur als Beobachtungsgröße eingeführt wird.

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