
HB MÜNCHEN. Der Aufsichtsratschef der BayernLB, Georg Fahrenschon, will mögliche Schadenersatzansprüche gegen Ex-Manager von Deutschlands zweitgrößter Landesbank nicht verjähren lassen. Laut Gutachtern drohe die Verjährung frühestens zum Jahresende 2010, sagte der CSU-Politiker, der zugleich Finanzminister im Freistaat ist, am Freitag in München. Der Verwaltungsrat der Bank lege Wert darauf, dass die Frist nicht überschritten werde. Es sei aber Sache des Vorstands, das weitere Vorgehen im Falle einer Verantwortlichkeit früherer Kontrolleure festzulegen.
Fahrenschon reagierte damit auf Forderungen der Opposition und des bayerischen Koalitionspartners FDP, rechtzeitig nötige Schritte in die Wege zu leiten. In der parlamentarischen Kontrollkommission zur BayernLB wurde zuvor ein neues Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg vorgestellt, das der Landtag in Auftrag gegeben hatte. Laut Teilnehmern sehen die Gutachter Versäumnisse früherer Vorstände und Verwaltungsräte im Zusammenhang mit riskanten US-Wertpapieren.
Die Studie widerspricht dem selbst von der BayernLB in Auftrag gegeben Gutachten der Kanzlei Hengeler Mueller, das den Ex-Führungskräften kein pflichtwidriges Verhalten attestierte.
Die US-Wertpapiere hatten der Bank 2008 gut fünf Mrd. Euro Verlust eingebrockt. Die wichtigsten Vorstände sind nicht mehr im Amt. Ähnlich sieht es im Kontrollgremium aus, das seinerzeit von CSU-Politikern und Sparkassenfunktionären dominiert wurde.
Fahrenschon ergänzte, das neue Gutachten werde nun ausgewertet, über mögliche Konsequenzen beraten. "Ich habe stets betont, dass selbstverständlich umgehend Ansprüche geltend gemacht werden, sofern die Prüfungen zu diesem Ergebnis kommen sollten.
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