
FRANKFURT. Es gebe bislang keine Indizien, dass Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bank in strafrechtliche Aktivitäten einbezogen waren, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Es hätten sich "keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung" von Bankchef Josef Ackermann, Börsig und vier weiteren von dem bespitzelten Aktionär Michael Bohndorf und von den Anwälten des Münchener Medienunternehmers Leo Kirch angezeigten Managern der Deutschen Bank ergeben, sagte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.
Die Bank hatte Ende Mai bekannt gegeben, dass sie in eigener Sache ermittele, weil bei der hauseigenen Konzernsicherheit nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Nach und nach kam dann ans Licht, dass Verantwortliche der Bank versucht hatten, den kritischen Aktionär Michael Bohndorf auszuspähen. Sie hatten auch versucht, eine als Anwältin getarnte Spionin in jene Münchner Anwaltskanzlei einzuschleusen, die den Medienunternehmer und Deutsche-Bank-Gegenspieler Leo Kirch vertritt. Der Sicherheitschef und der für Investor Relation zuständige Direktor der Deutschen Bank mussten daraufhin ihren Hut nehmen. Sie klagen nun zivilrechtlich vor dem Arbeitsgericht und werfen der Bank eine "verzerrte Darstellung" der Affäre vor.
Auch Strafrechtlich hat sich das Verfahren mit der Entscheidung am Donnerstag noch nicht erledigt. Im Visier haben die Ermittler jetzt den beauftragten Detektiv Bernd Bühner. Gegen ihn bestehe ein Anfangsverdacht, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das dem Handelsblatt vorliegt. Ihm könnte "Verleiten zum Verrat" vorgeworfen werden, weil er das Einschleusen einer Spionin bei der Münchner Anwaltskanzlei unterstützt hat. Auch seine Aktivitäten gegen Bohndorf werden noch überprüft.
Die bisherige Entscheidung der Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Untersuchungsbericht zur Datenaffäre, den die Bank selbst in Auftrag gegeben hat. Die Ermittler räumen ein, dass diese Quelle einer "kritischen Würdigung" unterzogen werden müsste. Ergebnisse von Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu diesem Fall stehen noch aus. Die Deutsche Bank sah sich am Donnerstag in ihrer Einschätzung bestätigt, dass "es keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern" gibt.