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Einlagensicherung: Privatbanken senken Garantien für Sparer

Deutsche Privatbanken senken ihre Garantien für Spareinlagen. Die Reform der Einlagensicherung wurde von einer Sonder-Delegiertenversammlung abgesegnet. Die Mindestsicherung sinkt damit auf 437.500 Euro pro Kunde.

Bankentürme in Frankfurt am Main Quelle: dpa
Bankentürme in Frankfurt am Main Quelle: dpa

FrankfurtDie privaten Banken in Deutschland senken ihre Garantien für Spareinlagen. Eine Sonder-Delegiertenversammlung segnete die angekündigte Reform der Einlagensicherung offiziell ab, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Montag mitteilte. Damit sollen die Sicherungsgrenzen von 2015 bis 2025 von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank je Kunde auf 8,75 Prozent herabgesetzt werden. Die Mindestsicherung sinkt damit von derzeit 1,5 Millionen Euro auf 437.500 Euro pro Kunde. Bei größeren Banken liegen die geschützten Beträge deutlich höher, bei einer Pleite der Deutschen Bank etwa wären die Einlagen von deren Kunden nach den heutigen Regeln jeweils bis zu 11,5 Milliarden Euro geschützt.

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Der Einlagensicherungsfonds des BdB galt bei Experten als kapitalschwach. Der Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 hatte ihn an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gebracht. „Wir stellen mit den nun beschlossenen Reformen den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser auf“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg. Der BdB verwies darauf, dass das Fonds seit seiner Gründung 1976 nach der Pleite der Herstatt-Bank in mehr als 30 Fällen die Kunden voll entschädigt habe.

Sparkassen und Volksbanken in Deutschland garantieren ihren Kunden eine unbegrenzte Einlagensicherung. Gesetzlich gilt in der EU nur ein Schutz von 100.000 Euro.

Der BdB macht ein Geheimnis daraus, mit welchem Betrag der Einlagensicherungsfonds tatsächlich gefüllt ist. Notfalls müssten seine 173 Mitgliedsbanken Geld nachschießen - wenn sie können. Regulär zahlen die Privatbanken mindestens 0,06 Prozent der Kundeneinlagen in den Fonds ein. Künftig sollen Institute, deren Kundeneinlagen das Eigenkapital um mehr als das 20-fache übersteigen, einen Strafzuschlag von zehn Prozent zahlen. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Banken den Schutz des Einlagensicherungsfonds dazu nutzen, um deutsche Kundengelder einzusammeln und das Geld danach ins Ausland transferieren.

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