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Euro-Zahlungsverkehrsraum: Streit über Lastschriften

Dunkle Wolken über „Sepa“, dem gerade gestarteten einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Noch am 28. Januar wurde der Auftakt des Projekts mit der Sepa-Überweisung europaweit gefeiert. Jetzt droht ihm in der zweiten Stufe, der Einführung der Sepa-Lastschrift, eine ernste Verzögerung – im schlimmsten Fall sogar das Aus.

FRANKFURT. Denn das Bundesfinanzministerium informiert auf seiner Website die „Bürgerinnen und Bürger“, dass das deutsche Lastschriftverfahren nicht zugunsten der Sepa-Lastschrift abgeschafft werden soll. Dem Handelsblatt bestätigte das Ministerium auf Anfrage: „Aufgrund der hohen Akzeptanz des deutschen Lastschriftverfahrens gehen wir davon aus, dass in Zukunft beide Zahlungsarten parallel bestehen bleiben.“

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Vertreter der Kreditwirtschaft sind empört über „einen so eklatanten Verstoß gegen den Geist von Sepa“. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück „fällt Sepa in den Rücken“, heißt es. Von „Dolchstoß“ ist die Rede. Habe sich doch der deutsche Finanzminister noch Ende Januar als Mitglied des Ecofin voll zu Sepa bekannt. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind, will in den nächsten Tage zu der Ankündigung aus Berlin Stellung nehmen.

Ziel von Sepa ist es, die Fragmentierung des europäischen Zahlungsverkehrs durch nationale Grenzen zu beenden. Die Zahlungsverkehrsinstrumente sollen schrittweise vereinheitlicht werden. Nach der Überweisung stehen Lastschriften und Zahlungskarten auf dem Plan. Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (EPC), dem Banken und Bankenverbände aus allen EU-Mitgliedstaaten angehören, hat einheitliche Regeln für die Sepa-Lastschrift definiert. Die einheitliche europäische Zahlungsverkehrsrichtlinie (Payment Services Directive, PSD), die bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen ist, schafft die erforderliche gesetzliche Grundlage für ein europaweit einheitliches Produkt.

Während die „rule books“ der europäischen Kreditwirtschaft die Ablösung der bisherigen Verfahren vorsehen, ist für das Berliner Finanzministeriums die Abschaffung der deutschen Lastschrift aber keineswegs zwingend. Die Bundesregierung habe nie vorgesehen, den Zeitpunkt des Übergangs von der in Deutschland üblichen Einzugsermächtigung auf die Sepa-Lastschrift gesetzlich festzulegen, teilte das Haus Steinbrück mit. Die Festlegung eines solchen Zeitpunkts „durch die Kreditwirtschaft und die Europäische Zentralbank (EZB) wird wesentlich davon abhängen, ob die Mehrheit der Kunden Sepa akzeptiert und nutzt“. Die Voraussetzungen dafür würden „ausschließlich im Markt geschaffen, nicht durch den Staat“.

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