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Ex-HRE-Chef Georg Funke: Gute Karten für den Gier-Banker

Der Boulevard hatte sein Urteil über Georg Funke schon gefällt, noch ehe Richter Helmut Krenek die Verhandlung am Donnerstag überhaupt eröffnet hatte. Doch der Ex-Chef der Skandalbank Hypo Real Estate kann auf eine Millionen-Nachzahlung hoffen. Vor Gericht erzielen Anwälte einen Etappensieg.

Reichlich Papierkram sammelte sich heute im Verhandlungssaal. Quelle: dpa
Reichlich Papierkram sammelte sich heute im Verhandlungssaal. Quelle: dpa

MÜNCHEN. "Manager maßlos" und "Münchens größter Gierhals" titelte die Abendzeitung, und "Bild" nannte ihn abwechselnd "Gier-" oder "Pleite-Banker". Die öffentliche Empörung ist dem Ex-Chef des inzwischen verstaatlichten Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) egal. Georg Funke will von seinem ehemaligen Arbeitgeber Geld, viel Geld sogar, und der Ruf ist ohnehin ruiniert.

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Insgesamt geht es im Sitzungssaal 270 des Münchener Justizpalastes an diesem Donnerstag um 3,5 Mio. Euro, die der 55-Jährige gut anderthalb Jahre nach seinem Rauswurf einklagt. Funke verlangt das Wiederinkrafttreten seines bis 2013 laufenden Vertrags, die Rücknahme der Kündigung seiner Pensionsansprüche sowie die Auszahlung von zwei Monatsgehältern für Januar und Februar 2009.

Am 23. Dezember 2008 setzte die HRE Funke den Stuhl vor die Tür, nachdem die Bank zuvor im Zuge der Wirtschaftskrise fast zusammengebrochen und nur durch Milliardenhilfen vom Staat gerettet worden war.

In guten Zeiten wurde der Manager mit dem Ruhrpott-Dialekt für seine unkonventionelle, hemdsärmelige Art gelobt und als Gegenpol zu den so glatten Investmentbankern betrachtet. Inzwischen gilt er vor allem als Sturkopf.

Im Gerichtssaal erscheint Funke selbst nicht, er lässt sich stattdessen von zwei Anwälten vertreten - und die errangen gestern zumindest sogleich einen Etappensieg. Denn in einem Teil des Verfahrens hat Funke zwei Monatsgehälter von insgesamt 150 000 Euro gefordert. Darüber wird in einem Urkundenprozess entschieden. Auf Basis der Schriftsätze sei die Kündigung wohl "unwirksam", meinte Richter Krenek. Das Urteil in dieser Sache wird am 15. Oktober fallen.

Der Rest des Prozesses wird sich ins kommende Jahr hineinziehen, der nächste Termin ist für den 27. Januar angesetzt. Dabei muss die Kammer klären, ob Funke sowie zwei andere Ex-Vorstände gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Damit hatte die Bank die Kündigungen begründet. Doch auch hier sieht es für Funke und seine ehemaligen Kollegen gut aus. "Der Zusammenbruch von Lehman Brothers und das Austrocknen der Interbanken-Märkte kann den Vorständen nicht vorgeworfen werden", erklärte Richter Krenek.

  • 07.05.2010, 12:01 UhrAnonymer Benutzer: Ernst Burger

    Wenn sogenannte Manager in ihren Unternehmen Ethik-Pamphlete in Umlauf setzen und dann so handeln dreht
    sich einem der Magen um. Ja, das Recht schützt Sie,
    trotzdem bleiben sie ehrlose Gesellen. Was sind das
    nur für Vorbilder für unsere Jugend.

  • 07.05.2010, 10:49 UhrAnonymer Benutzer: Schwabe

    @Exilfranke, @HLang

    Unschuldsvermutung hin oder her, Sie beide prangern die Ansicht von @Alfons Wöhrl an.
    Was macht Richter Krenek ? Noch ehe der Prozess so richtig begonnen hat, noch ehe erste Akten eingesehen worden sind etc. weiß er schon dass Georg Funke nicht verantwortlich ist für das Desaster der HRE. Das ist nichts anderes wie A. Wöhrl macht, nur in die andere Richtung. Und so wie sich Richter Krenek jetzt schon äussert (man bedenke ein Vertreter des Volkes der Recht sprechen soll), weiß man doch schon wohin der Zug fährt.
    Es ist wie immer, die "Kleinen" werden mit der ganze Härte des Gesetzes verfolgt, die "Großen" kommen davon, ja noch mehr, sie werden für ihre Misswirtschaft auch noch fürstlich belohnt ! ist das gerecht und im Sinne des Volkes ?

  • 07.05.2010, 10:28 UhrAnonymer Benutzer: Exilfranke

    @HLang: Vielen Dank für die sachlichen Worte (im Gegensatz zu den Vorkommentatoren). Wenn Hr. Funke grob fahrlässig zum Schaden seines Arbeitgebers gehandelt hat (wie @Alfons Wöhrl schon abschließend konstatiert), dann wird der Richter auch zu einem entsprechenden Urteil kommen. Aber diese Frage ist eben noch zu klären; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. im Falle der Kassiererin "Emily" dagegen lag zweifelsfrei ein Gesetzesverstoß vor. Das mag zwar nicht gerecht erscheinen, aber es ist zumindest geltendes Recht.

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