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Finanzdienstleister: Gericht: AWD ist nicht unabhängig

Eine schwere Niederlage vor Gericht hat der Finanzvertrieb AWD erlitten. Das Landgericht Hannover entschied, dass die Tochter der Schweizer Versicherung Swiss Life nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf. Ein herber Schlag. Denn "Unabhängigkeit" ist die zentrale Werbebotschaft von AWD.

Mit dem Wörtchen "unabhängig" darf AWD nun nicht mehr werben. Quelle: dpa
Mit dem Wörtchen "unabhängig" darf AWD nun nicht mehr werben. Quelle: dpa

HANNOVER. Ausgerechnet auch noch ein Konkurrent hat AWD dem Finanzvertrieb AWD eine Schlappe vor dem Landgericht Hannover eingebracht. Dem Konkurrenten DVAG hat es AWD zu verdanken, dass das Unternehmen seine seit mehr als 20 Jahren bestehende zentrale Werbebotschaft verlieren könnte: nämlich den Begriff "Unabhängigkeit".

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Das Landgericht Hannover entschied, dass die Tochter der Schweizer Versicherung Swiss Life nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf. Das Urteil könnte sofort vollstreckt werden, wenn die DVAG darauf drängt. Unabhängigkeit ist seit 20 Jahren die zentrale Botschaft des Finanzdienstleisters aus Hannover.

Die Werbung damit ist jedoch zunehmend in der Branche in Frage gestellt worden, seit Swiss Life im Dezember 2007 bei AWD eingestiegen ist. In Kürze wollen die Schweizer alle AWD-Aktien halten, der Rückzug von der Börse wird seit Monaten betrieben. Den Prozess vor der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Az.: 18 O 193/08) hatte DVAG-Gründer Reinfried Pohl persönlich angestoßen. Der Finanzvertrieb mit 37000 Beratern gehört ihm und seinen beiden Söhnen zu 60 Prozent, 40 Prozent hält der Versicherer Generali, mit dem die DVAG in vielen Bereichen exklusiv zusammen arbeitet. DVAG-Chef Pohl hält den AWD-Auftritt - wie viele andere in der Branche - für irreführend und missverständlich.

Konkret ging es in dem Verfahren um die AWD-Begriffe "unabhängiger Finanzdienstleister" sowie "Europas Nummer 1 zur unabhängigen Finanzoptimierung" und "unabhängige ganzheitliche Finanzberatung". Die Werbebotschaften sind zentraler Bestandteil des öffentlichen AWD-Auftritts in Zeitungen, Fernsehen, im Internet und in Fußballstadien. Das Gericht kassierte sie nun - genauso wie die DVAG-Formulierungen "weltweite Nummer 1 der eigenständigen Finanzvertriebe" und "weltweit größter eigenständiger Finanzvertrieb". Dagegen hatte der AWD im Gegenzug geklagt.

Richter Ulrich Kleybolte entschied, dass Unabhängigkeit für den AWD aus zwei Gründen nicht mehr gegeben sei. Aus wirtschaftlicher Sicht könne Swiss Life als beherrschendes Unternehmen einen Einfluss auf den AWD nehmen. Dieser Einfluss ist in den vergangenen Wochen sogar noch stärker geworden, seit AWD-Gründer Carsten Maschmeyer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Es wird nun von Manfred Behrens geführt, der vorher Deutschland-Chef der Swiss Life war.

Der Richter erklärte, es komme nicht darauf an, ob der Einfluss tatsächlich ausgeübt werde. Entscheidend für den Verbraucher sei, dass es die Möglichkeit zum Durchregieren gebe. Zudem sei der AWD auch auf der Beratungsebene nicht unabhängig, weil das Unternehmen hierarchisch geprägt sei. Das ist typisch für einen Strukturvertrieb, in dem die Vertriebsziele von oben vorgegeben und die einzelnen Hierarchieebenen alle mitverdienen. Der Richter begründete seine Einschätzung mit einem einheitlichen Computerprogramm für die 6000 Finanzberater. Alle hingen am Tropf der Entscheidungen durch die Geschäftsführung. Auch hier sieht er eine Möglichkeit, Einfluss auf die Berater zu nehmen - weshalb aus Kundensicht von keiner unabhängigen Beratung auszugehen sei.

Der AWD kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an. Damit ginge der Streit vor das Oberlandesgericht Celle, das sich damit jedoch frühestens in zwei bis drei Monaten beschäftigen dürfte. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es vorläufig vollstreckt werden. Für das Internet wurde dafür eine Frist von einem Monat und für die sonstige Werbung von drei Monaten festgesetzt, erläuterte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. Bei einem Verstoß müsste der AWD dann bis zu 250000 Euro zahlen. Der DVAG müsste für die sofortige Vollstreckung des Urteils jedoch eine Sicherheitsleistung von drei Mio. Euro erbringen. Ob dies passiert, hat der Frankfurter Finanzvertrieb noch nicht entschieden, weil die Urteilsgründe noch nicht vorlägen. Doch die Bereitschaft dazu sei vorhanden, sagte ein Sprecher.

Kein Problem hat die DVAG hingegen damit, die eigene Werbung zu ändern. Der Richter begründete seine Entscheidung hier damit, dass die DVAG nur in Europa tätig sei und es in Amerika womöglich größere Finanzvertriebe gebe. Die Frankfurter hätten jedenfalls nicht schlüssig dargelegt, dass die DVAG tatsächlich der weltweit die Nr. 1 sei.

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