
FRANKFURT. Daneben soll der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) mehr Einfluss bei gefährdeten Banken erhalten. Der BVR kommentierte das nicht.
Mit den Reformplänen reagieren die Genossenschaftsbanken darauf, dass sich die Risiken im Bankgeschäft verändert haben: Viele Institute legen Teile ihrer Kundengelder am Kapitalmarkt an, statt Kredite zu vergeben. Dass auch solche Strategien mit Risiken behaftet sind, hatte die Finanzkrise gezeigt. Das neue Beitragssystem soll dies besser berücksichtigen. Das Beitragsaufkommen soll insgesamt gleich bleiben, doch die Lasten würden neu verteilt. Banken, die Kundeneinlagen weniger für die Kreditvergabe nutzen, und sie stärker in Wertpapieren anlegen, müssten höhere Beiträge zahlen. Geplant ist eine Übergangsfrist bis Ende 2014. Auf die ermittelten Risikopositionen erhebt der BVR derzeit einen Beitragssatz von einem Promille der Risikoposition.
Neu ist auch ein höherer Beitragsrabatt für Institute mit sehr guter Bonität. Bislang gab es fünf Beitragskategorien: Die besten Banken erhielten auf ihren Grundbeitrag zehn Prozent Rabatt, die schwachen Häuser mussten bis zu 40 Prozent Zuschlag berappen. Nun soll es noch die sechste Risiko- und Beitragsklasse „A++“, für Banken mit sehr guter Bonität geben. Sie sparen 20 Prozent.
Ebenso wichtig wie die Beiträge ist ein zweiter Punkt: Die Reform soll den Status der Einlagensicherung als von der Bankenaufsicht BaFin anerkanntes „institutsbezogenes Sicherungssystem“ schützen. Das bedeutet, dass nicht nur Einlagen garantiert sind, sondern die Pleite von Banken verhindert wird.
Das System sichert Privilegien: Bankengruppen, die so füreinander haften, müssen Kredite oder Anleihen, die sie untereinander vergeben, nicht mit Eigenkapital unterlegen. Auch die Sparkassen und Landesbanken besitzen das Privileg der „Nullgewichtung“. Anerkannt wurde der Garantiefonds der Genossen 2007. Die Bankaufsicht habe aber „seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass es einiger Anstrengungen bedarf, um die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen“, schreibt der BVR. Dazu sollen sich die Mitglieder verpflichten, „alle Mitteilungen zu machen, die erforderlich sind“, damit die Anerkennung gesichert bleibt. Auch die Erweiterung seiner Einflussmöglichkeiten begründet der BVR mit der BaFin-Anerkennung. So will er sich bei kritischen Geschäftstrends früher als bisher an den Aufsichtsrat einer Bank wenden können. Bislang muss er bestimmte Prüfungen abwarten, bevor er „Forderungen personeller und/oder sachlicher Art“ erheben kann. Bei Konflikten mit dem Vorstand könnte der BVR so schneller Druck auf den Aufsichtsrat ausüben.
Für die Reform benötigt der BVR auf der Mitgliederversammlung im September eine Dreiviertelmehrheit. Die letzte Statutsänderung 2003 gelang erst im zweiten Anlauf. Damals wurden die Beiträge risikoabhängig gestaffelt. Diesmal dürfte es bei dem Einfluss durch den BVR kritisch werden.
Geben und nehmen
Breiter Schirm: Die Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen BVR schützt nicht nur die Spareinlagen, Sparbriefe, Festgelder und Sichteinlagen von Kunden ohne Höchstgrenzen, sondern auch Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate.
Gestaffelte Beiträge: Das Beitragssystem berücksichtigt, in welchem Umfang die Bank Risikopositionen in den Büchern hat. Auf dieser Basis wird derzeit ein Beitragssatz von 1,0 Promille erhoben. Seit 2003 kommt auch eine Risikostaffel ins Spiel: Banken hoher Bonität bekommen seither Rabatte, schwache Institute müssen zum Teil hohe Zuschläge zahlen.