
NEW YORK/FRANKFURT. Aus dieser Konstellation resultiert womöglich ein Interessenkonflikt: Goldman wusste im Gegensatz zu den Käufern, dass die Haushaltslage der Griechen angespannter als bekannt war. Ob daraus am Ende juristische Konsequenzen folgen, bleibt offen.
„Ich bin sicher, dass Goldman Sachs jetzt von Investorengruppen und Behörden weltweit unter Beschuss genommen wird“, sagte David Krotok, Chefstratege bei Cumberland Advisors zu den Anleiheplatzierungen des Wall-Street-Primus. „Ob sie etwas Illegales getan haben oder nicht, ist nicht mehr länger relevant.“ Goldman müsse für Aufklärung sorgen – je schneller, desto besser. Nach Informationen des Handelsblatts prüfen hierzulande mehrere mit Milliarden in Griechenland engagierte Großanleger die Situation – einschließlich des Vorgehens von Goldman.Das Institut selbst wollte sich gestern in der Angelegenheit nicht äußern.
Die New Yorker Investmentbank hatte 2002 im Rahmen einer komplexen Transaktion geholfen, über einen langfristigen Fremdwährungstausch (Swap) Griechenlands Verschuldung zu drücken. Vereinfacht handelt es sich dabei um einen Kredit, der nicht bilanziell erfasst wurde – was zum damaligen Zeitpunkt aber nach den Worten von Griechenlands Finanzminister Georgios Papakonstantinou legal war. Mittlerweile hat die EU-Behörde Eurostat eine Untersuchung eingeleitet. Politiker aus anderen Staaten der Euro-Zone monieren, die Griechen hätten sich – auch mit Hilfe von Goldman – den Zugang zur Währungsunion erschlichen. Allerdings sind diese Transaktionen schon seit 2003 bekannt, als das Fachblatt „Risk Magazine“ umfangreich darüber berichtete.
Unklar ist, inwieweit Goldman explizit Anleihekäufer bei Griechenland-Emissionen über das milliardenschwere Swap-Geschäft mit der Regierung hätte informieren müssen. Denkbar ist, dass die Käufer bei Kenntnis aller Fakten vom Kauf der Bonds abgesehen hätten. An den Vorgängen Beteiligte verweisen hingegen darauf, dass bei Anleihen keinerlei Pflicht bestehe, über die Verschuldung eines Landes Auskunft zu geben. Zudem wäre selbst dann gemäß den EU-Berechnungsmethoden der Swap nicht als Verschuldung gewertet worden.