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Insiderhandel: Klage gegen Deutsch-Banker abgewiesen

Ein Anleihenhändler der Deutschen Bank wurde von dem Vorwurf des Insiderhandels vor einem US-Gericht freigesprochen. Dem Banker wurde vorgeworfen, einem Hedge-Fonds-Manager vertrauliche Informationen über eine Bond-Emission weitergegeben zu haben. Das Gericht war in dieser Frage allerdings anderer Meinung.

Ein Anleihenhändler der Deutschen Bank wurde in den USA vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen. Quelle: dpa
Ein Anleihenhändler der Deutschen Bank wurde in den USA vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen. Quelle: dpa

NEW YORK. Ein US-Richter hat eine Klage gegen einen Mitarbeiter der Deutschen Bank und einen Hedge-Fonds-Manager abgewiesen. Die Börsenaufsicht SEC hatte dem Anleihehändler der Bank, Jon-Paul Rorech, sowie dem Portfoliomanager des Hedge-Fonds Millennium Partners, Renato Negrin, Insiderhandel vorgeworfen und im vergangenen Jahr eine zivilrechtliche Klage gegen sie eingereicht. Der Richter konnte aber keine Beweise für die Anschuldigungen finden.

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Die SEC warf dem Banker vor, 2006 vertrauliche Informationen zu einer Bond-Emission des niederländischen Medienkonzerns VNU weitergegeben zu haben. Hedge-Fonds-Manager Negrin habe daraufhin mit Kreditderivaten einen Gewinn von 1,2 Mio. Dollar machen können, so die Börsenaufsicht. Das Gericht war davon allerdings nicht überzeugt.

Die SEC habe nicht aufzeigen können, dass der Anleihehändler ein Motiv gehabt habe, um Insiderinformationen an Negrin weiterzugeben. Zudem wies der Richter die Behauptung zurück, dass die Weitergabe des Wissens unangemessen gewesen sei. Anders als bei Aktienemissionen gebe es bei Hochzinsanleihen einen steten Informationsaustausch.

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