
FRANKFURT. Die Maßnahme soll zum einen dafür sorgen, dass Banken in Boomzeiten Reserven aufbauen. Zum anderen bremsen diese Extra-Vorgaben in exzessiven Phasen eine ungezügelte Kreditexpansion.
Der Baseler Ausschuss ist eines der wichtigsten Gremien für die globale Finanzreform. Die Aufseher bemühen sich um bessere Kapital- und Liquiditätsregeln, die dann weltweit für alle Kreditinstitute gelten sollen. Das neue Regelwerk (Basel III) soll die bisherigen Vorschriften (Basel II) ablösen, die sich während der Finanzkrise als unzureichend erwiesen hatten.
Die jüngste Sitzung brachte jedoch auf den meisten Feldern keine großen Fortschritte. Viele Punkte sind immer noch umstritten. Das gilt zum Beispiel für die Frage, welche eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumente auch künftig von Banken als Eigenkapital angerechnet werden können. Über dieses besonders umstrittene Thema wird weiter „beraten“. Dagegen wird es für andere nachrangige Anleihen, die aber nicht so eigenkapitalähnlich sind, demnächst einen Vorschlag geben. Gleichwohl will das Gremium noch im Juli konkrete Vorschläge zu den Themen Eigenkapitaldefinition, Höchstverschuldungsgrenze, Liquidität und Gegenparteienrisiko vorlegen.
Tempo machen die Baseler Finanzwächter dagegen bei den Kapitalpuffern. Die Höhe des erforderlichen Puffers richtet sich grob nach dem Verhältnis von Krediten zum Wirtschaftswachstum eines Landes. Steigt diese Kennziffer über ihren langjährigen Durchschnitt, wird dies als mögliches Zeichen für eine Überhitzung gewertet und löst die Einführung eines Kapitalpuffers aus.
Wie hoch dieser Stoßdämpfer ausfällt, sollen die heimischen Aufsichtsbehörden entscheiden. Er wird nur in exzessiven Boomphasen eingefordert, sonst soll er bei Null liegen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden, gelten diese Vorgaben auch für ausländische Institute, die in einem Land Kreditgeschäfte machen wollen. Das bedeutet, dass auch französische oder amerikanische Banken für ihre Kredite in Deutschland die Kapitalpuffer vorhalten müssen, denen deutsche Banken unterworfen sind. Für deutsche Banken im Ausland gilt das gleiche. Die Heimataufsicht einer Bank muss darauf achten, dass die Bank mindestens den jeweiligen Kapitalpuffer des Auslandsmarkts berücksichtigt.
Banken, die hinter diesen Vorgaben zurückbleiben, dürfen nur einen Teil ihrer Gewinne für Dividenden oder Aktienrückkäufe ausgeben, bis sie die Zielgröße erreicht haben. Banken, die weniger als ein Viertel des geforderten Puffers vorweisen können, dürfen sogar gar keine Dividende mehr zahlen. Allerdings erhalten die Institute eine Frist von zwölf Monaten, in denen sie die geforderten Puffer nachweisen müssen, erst dann greifen die Sanktionen. Wenn umgekehrt eine Aufsicht die Extra-Polster nicht mehr für nötig hält, dann gilt dieser Beschluss sofort.