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Kerviel-Urteil: Ewige Schuld

Der frühere Börsenhändler der Société Générale soll der Bank fast fünf Mrd. Euro zurückzahlen. Der Anwalt des ehemaligen Topbankers mahnt: Kerviel müsse symbolisch für ein ganzes System bezahlen.

Kerviel soll der Société Générale insgesamt 4,9 Mrd. Euro zurückzahlen. Quelle: dpa
Kerviel soll der Société Générale insgesamt 4,9 Mrd. Euro zurückzahlen. Quelle: dpa

PARIS. Als das Urteil fiel – schuldig in allen Punkten der Anklage –, herrschte Totenstille im Gerichtssaal. Jérôme Kerviel stand aufrecht, sein Gesicht völlig starr. Der Skandalbroker, der 4,9 Mrd. Euro der Bank Société Générale verzockt hat, schloss nur kurz die Augen und blieb sonst regungslos: Fünf Jahre Gefängnis, davon zwei auf Bewährung, lautete die Entscheidung des Pariser Gerichts. Vor allem aber die Schadensersatzzahlung, die Kerviel an seine Ex-Bank leisten soll, erreicht für Europa kolossale Dimensionen: 4,9 Mrd. Euro soll der 33-Jährige berappen, der inzwischen als Informatikberater tätig ist. Bei seinem Monatsgehalt von 2 300 Euro müsste Kerviel 178 000 Jahre lang Geld an die Société Générale zurückzahlen – wenn er sein gesamtes Einkommen überwiese. Doch auch Kerviel wird nur so viel zahlen müssen, wie es ihm nach Anerkennung eines Existenzminimums möglich ist.

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Als er den Saal verließ, wirkte er in seinem schwarzen Anzug wie auf dem Weg zum Schafott. Der Ex-Trader verschwand ohne ein weiteres Wort, während die Reporter auf ihn warteten. Sein Anwalt Olivier Metzner will in Berufung gehen: „Das Urteil ist inakzeptabel. Ein einziger Mann zahlt für das System.“

Doch nach Ansicht des Gerichts war Kerviel nicht das Opfer eines auf Profitmaximierung ausgerichteten Systems, sondern der Alleinschuldige für den Verlust der Milliardensumme, der Anfang 2008 aufflog. In allen Anklagepunkten – Vertrauensmissbrauch, Fälschung und betrügerische Eingabe von Daten in das Computersystem – befand ihn das Gericht für schuldig und verdonnerte ihn fast zur Höchststrafe.

Der Sohn einer Friseurin aus der Bretagne war im Januar 2008 zum bekanntesten Banker Frankreichs geworden und zum Inbegriff der Gier eines Finanzsystems, das außer Kontrolle geraten war. Der ehrgeizige Aufsteiger, einer der Besten in der Uni in Quimper und Lyon, wo er bis zum Jahr 2000 Wirtschaft und Finanzen studiert hatte, war nach einem Praktikum gleich von der SocGen eingestellt worden. Seit 2005 wettete er als Trader auf die künftige Entwicklung von Börsenindizes. Kerviel missachtete das Limit der Bank von 125 Mio. Euro und spekulierte mit Summen bis zu 50 Mrd. Euro. Als die Kurse einbrachen, verlor die Bank Milliarden.

So verschlossen wie Kerviel zur Urteilsverkündung wirkte, war er während des ganzen Prozesses. Sei-ne Bügelfalten saßen immer perfekt, seine Schuhe glänzten, seine Persönlichkeit blieb jedoch völlig undurchschaubar. „Wer sind sie also, Herr Kerviel?“ fragte ihn Richter Dominique Pauthe einmal.

Wie es nun weitergeht? Vielleicht nimmt sich Kerviel ein Beispiel an seinem britischen Kollegen Nick Leeson, der 1995 die Barings Bank mit aberwitzigen Spekulationen in den Ruin trieb. Leeson saß bis 1999 im Gefängnis. Heute lebt er in Irland, handelt mit Luxusimmobilien an der Algarve, ist Manager des Galway-Fußballclubs und wird als Dinnerredner eingeladen. Dann spricht er über sein Lieblingsthema: Geld und Risiko.

  • 07.10.2010, 23:52 UhrAnonymer Benutzer: Martin Wagner

    ich möchte mich präzisieren: Die 5 Milliarden Euro würde ich keineswegs von Kerviel fordern, die kann er auch nie bezahlen! ich würde vielleicht 100 Millionen von ihm und den Rest von seinen Vorgesetzen, die davon wußten.

    AbER: Kerviel ist kein "Kleiner", den man hängt, er ist ein ganz Großer, wenn auch nicht der Größte. Seine Chefs und bankvorstände haben ebenso lebenslängliche Haft verdient, da durch solche Menschen im Prinzip ganze Staaten bankrott gehen können. Es kann nicht sein, daß man wegen des unerlaubten Verzehrs einer für den Müll bestimmten Maultasche seinen Job verliert und ins Harz iV - Elend abgeitet, aber Milliarden verzockt und mit einer Freiheitsstrafe davon kommt, die ein Geldfälscher bekommt, der 100.000 Euro fälscht.

    Es gibt ein Gericht nach dem Tod, in dem objektiv die Schuld eines jeden von uns herauskommt. Da werden es Schwarzfahrer udn Raubkopiere Millionen Mal besser haben als kriminelle bankmanager und Milliarden-Verzocker!

  • 07.10.2010, 23:22 UhrAnonymer Benutzer: Martin Wagner

    ich finde das Urteil viel zu milde! Wenn in Deutschland Schwarzfahrer, die 3 oder 4mal erwischt wurden und inklusive Dunkelziffer 300-500 Euro betrügen, weil sie vielleicht arm sind, zu 3-6 Monaten Gefängnis verurteilt werden, wenn in den USA ein Student, der lediglich einige -zig illegale Musik-Downloads begangen hat, 50.000 Dollar Strafe zahlen muß, dann ist nur ein Urteil gegen diesen börsen-Verbrecher gerecht: Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung! Wem das jetzt zu hart erscheint sollte bedenken, weiviele abertausende oder Milionen Menschenleben mit 5 Milliarden Euro gerettet werden können! Der Mann ist tausende Mal schlimmer als ein Mörder, der nur ein Leben auf dem Gewissen hat! Es muß endlich ein Unrechtsbewußtsein aufkommen!

    Selbstverständlich gilt das auch für seine Vorgesetzten, Chefs, bankvorstände usw.

  • 06.10.2010, 12:45 UhrAnonymer Benutzer: Gerd Kintzel

    @ M.Gatzke

    Sie haben recht, das Urteil ist eine Farce, das Gerichtsverfahren ein einziger Witz.

    Es ist ja nicht so, als habe sich Jérôme Kerviel nicht schuldig gemacht, da kommt er nicht daran vorbei. Er hat alle Vorschriften der bank mißachtet und die Zahlen seiner Geschäfte bankintern teilweise manipuliert.

    Der eigentliche Knackpunkt des Ganzen aber ist das von der bank vorgegebene Handelsmaximum (Limit) in Höhe von 125 Millionen Euro pro Trader. Das hat Kerviel nicht nur um das Doppelte oder Dreifache überschritten - nein, gleich um das Vierhundertfache!!! Wie geht denn so was?

    Wer das System kennt weiß, daß diese Geschäfte in der Regel (vor allem auch beim Handel mit indices) über sogenannte Clearingstellen laufen. Die kennen die Handelsmaxima in den einzelnen Häusern und fragen bei Überschreitungen des Limits nach, ob die Geschäfte des Händlers durch die Geschäftsleitung gedeckt sind. Jedes Geschäft erfordert ein Gegengeschäft und läuft zunächst ordnungsgemäß durch die bücher - denn schließlich muß ja mit dem Handelspartner verrechnet werden....

    Und da ist selbst bei einer "nur" 10fachen Überschreitung des Limits nichts aufgefallen? ich glaube vielmehr, daß sich die verantwortlichen Vorstände ab diesem betrag Deckung durch den Aufsichtsrat geholt haben, damit sie im Falle größerer Verluste nicht für eine Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten zur Rechenschaft gezogen werden können.

    Was in der Société Générale abging ist ein Paradebeispiel dafür, daß die Zockerei mit fremden Geldern (was übrigens Veruntreuung von Kundengeldern ist, nur - ohne den Zugriff auf die Einlagen der Kunden wäre SG längst pleite gewesen!!) bestandteil der normalen, sprich laufenden Geschäfte geworden ist.

    Vorstände und Aufsichtsrat hätten Kerviel rechtzeitig aufhalten können. Aber da der gute in der Vergangenheit scheinbar gute Gewinne eingefahren hat, ließ man ihn wohl in der Hoffnung gewähren, er werde es auch diesmal wieder richten...

    Niemand - auch ein Kerviel nicht, kann das ihm erlaubte Handelsvolumen um das 400fache ohne Deckung von "ganz oben" überschreiten - auch nicht durch Manipulationen, soviel steht fest.

    bank und Gericht haben einen Dummen gesucht und in Kerviel scheinbar gefunden. Hat dieses Urteil bestand, hat sich der Spruch: "Die kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen" einmal mehr bewahrheitet.

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