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Lehman-Überweisung: Eine Million für entlassenen KfW-Banker

Etappensieg für den geschassten KfW-Vorstand Peter Fleischer: Knapp eine Million Euro Gehalt und Boni sprach ihm das Landgericht Frankfurt zu. Hintergrund der Entlassung war die viel diskutierte Überweisung an die bereits bankrotte US-Bank Lehman Brothers. Nun erwägt das Institut Schadenersatzforderungen gegen den gesamten KfW-Verwaltungsrat wegen der Lehman-Überweisung.

Von der KfW geschasst: KfW-Vorstand Peter Fleischer. Der Banker erreichte gegen das staatliche Institut einen Etappensieg vor Gericht. Quelle: ap
Von der KfW geschasst: KfW-Vorstand Peter Fleischer. Der Banker erreichte gegen das staatliche Institut einen Etappensieg vor Gericht. Quelle: ap

FRANKFURT. Fleischer war im September vergangenen Jahres fristlos gefeuert worden und hatte dagegen geklagt. Seinen Vertrag, der noch bis Ende Juni 2013 läuft, wollte er ausbezahlt haben. Das wären laut KfW-Geschäftsbericht 466 000 Euro pro Jahr, zuzüglich Dienstwagen - insgesamt etwa 2,33 Mio. Euro. So viel bekam er jetzt nicht.

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Grund für seine Entlassung: Obwohl die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers pleite war, überwies ihr die KfW 320 Mio. Euro. Fleischer, bis Ende August - also bis kurz vor der Panne - Risikovorstand der Staatsbank, hatte dies genauso wenig verhindert, wie sein Nachfolger Detlef Leinberger oder Bereichsleiter Rainer Hartje. Alle drei verloren ihren Job. Mit Hartje einigte sich die KfW auf einen Aufhebungsvertrag, Leinberger und Fleischer dagegen klagten.

Mitte Juni hatte das Landgericht Frankfurt bereits Fleischers Vorstandskollegen Leinberger 330 000 Euro für seinen bis September laufenden Vertrag zugesprochen. Leinberger hatte ebenfalls auf Formfehler geklagt und vorerst Recht behalten.

Die KfW kündigte juristische Schritte gegen das Urteil an. Das hatte ihr Kontrollgremium, der Verwaltungsrat, bereits zu Beginn des Verfahrens beschlossen. Denn bisher hätte das Gericht nur schriftliche Dokumente wie Arbeitsverträge zu Rate gezogen, andere Beweise wären dabei gar nicht erörtert worden. Das soll jetzt das sogenannte Nachverfahren ändern. In diesem wird die gesamte Klage noch einmal neu geprüft. Es dürfen beispielsweise zusätzlich Zeugen gehört und Sachverständige geladen werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

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