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Medienbericht: EC-Karten-Firma wollte Kundendaten verkaufen

Der Skandal rund um EC-Karten nimmt allem Anschein nach kein Ende: Nun gibt es Hinweise, dass ein Unternehmen persönliche Daten von Millionen EC-Karten-Besitzern entgegen Datenschutzbestimmungen zu Kundenanalysen angeboten hat. Das betroffene Unternehmen widerspricht.

Sensibler geht es kaum: Mit Daten von EC-Karten-Besitzern soll Schindluder getrieben worden sein. Quelle: ap
Sensibler geht es kaum: Mit Daten von EC-Karten-Besitzern soll Schindluder getrieben worden sein. Quelle: ap

HB BERLIN. Der NDR berichtete am Donnerstag, die Informationen stammen vom größten Betreiber von Datennetzen für EC-Karten-Lesegeräte in Geschäften und Banken, der Firma Easycash. Von Easycash war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Diese wurde für den Nachmittag angekündigt.

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Nach dem NDR-Bericht werden die Kundendaten von der Easycash-Tochter Easycash Loyality Solutions angeboten. Das Tochterunternehmen betreue bis zu 14 Mio. Kundenkarten von Handelsunternehmen, durch die beim Einkauf beispielsweise Rabatte gewährt werden. Easycash selbst betreut den Zahlungsverkehr von rund 50 Mio. EC-Karten. Dieser Zahlungsverkehr ist jedoch anonymisiert. Die Datenerfassung der Kundenkarten ist dagegen personenbezogen.

Die Firma Easycash hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der NDR verbreite falsche Behauptungen. Man behalte sich rechtliche Schritte wegen der geschäftsschädigenden Anschuldigungen gegen den Sender vor. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will den Vorgang überprüfen.

„Wir führen keine Daten aus dem EC-Netzbetrieb der Easycash mit dem Kundenkartenprogramm der Easycash Loyalty Solutions zusammen“, erklärte das Mitglied der Easycash-Geschäftsleitung, Frank Wio. „Die Möglichkeit einer Nutzung und des Vergleichs der Daten wurde zwar in der Vergangenheit erwogen und intern diskutiert, aber unter anderem aufgrund datenschutzrechtlicher Vorbehalte nicht realisiert.“

Dem NDR-Bericht zufolge wird nun auf EC- und Kundenkarten nach identischen Kontennummern gesucht. Bei Überstimmungen ist der Zahlungsverkehr über eine EC-Karte einer konkreten Person zuzuordnen. Daraus ergäben sich mindestens zehn verschiedene Auswertungsformen, heißt es. So könne etwa ein Unternehmen ermitteln lassen, wie viele Stammkunden eine Filiale habe.

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