
HB MÜNCHEN/BONN. Die Finanzaufsicht BaFin hat derweil Strafanzeige wegen der Veröffentlichung vertraulicher Daten über faule Wertpapiere bei Banken erstattet. Es sei eine streng vertrauliche Aufstellung der Behörde über Vermögenswerte einzelner Institute an die Öffentlichkeit gelangt, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Freitagabend offenbar mit Blick auf eine Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag mit. Dies könnte einen Verstoß gegen gesetzliche Verschwiegenheitspflichten darstellen. Deshalb habe das Amt die Staatsanwaltschaft München gebeten, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen.
Die von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlichte BaFin-Liste spiegelt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zufolge nicht die derzeitige Situation der deutschen Banken wider. „Auf die Lage der Banken lassen sich keine Rückschlüsse ziehen“, sagte Steinbrück der Nachrichtenagentur Reuters im westfälischen Halle am Samstag. Die Bankenangaben seien einseitig interpretiert worden, sagte der Minister. Es handele sich teils um bereits publizierte und teils um abgefragte Daten. Steinbrück kritisierte, dass die Liste publik geworden sei. „Es ist bedauerlich, dass sie an die Öffentlichkeit gelangt ist“. Dies sei „nicht witzig“. Mit Blick auf die Nettoneuverschuldung im diesjährigen Bundeshaushalt sagte Steinbrück, diese werde deutlich über 50 Mrd. Euro liegen. Wie stark diese Marke überschritten werde, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen. Nach der Steuerschätzung im Mai werde man mehr Klarheit haben. Es verbiete sich, vorher zu spekulieren.
Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ vorab aus ihrer Samstagausgabe berichtet, die BaFin beziffere die Risiken der deutschen Banken aus ausfallgefährdeten Krediten und toxischen Wertpapieren auf insgesamt 816 Mrd. Euro. Sie nannte zudem Einzelheiten zu verschiedenen Instituten. Dabei berief sie sich auf eine interne Aufstellung der Aufsichtsbehörde. Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen sagte in Washington, einen Bericht der BaFin mit den darin genannten Summen kenne er nicht. Er hielte es für bedenklich, wenn eine solche Liste von Banken mit Details zu Risikoanlagen veröffentlicht worden sei. Das wäre klarer Gesetzesverstoß, denn die Weitergabe solcher Informationen sei nach Kreditwesengesetz verboten.
Die BaFin selbst machte keine Angaben zu Zahlen in dem Papier. Aber auch die Behörde warnte aber ausdrücklich vor einer Fehlinterpretation der Liste: Es gehe darin um Portfolien mit unterschiedlicher Ausrichtung und nicht um konkrete Risiken im Zusammenhang mit der Krise. In die Aufstellung eingeflossen seien nicht nur sogenannte „toxische Papiere“, sondern auch „Vermögenswerte, die nach Angaben der Banken nicht mehr zur aktuellen Geschäftsstrategie passen“. Außerdem seien Risikovorsorge, Sicherheiten und Gegengeschäfte nicht berücksichtigt. Die BaFin bat die Münchner Staatsanwaltschaft, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der Offenlegung der Liste aufzunehmen. Es gebe möglicherweise einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, hieß es zur Begründung. Die Liste ist ganz offensichtlich Teil der Arbeiten an sogenannten „Bad Banks“, in die vom Ausfall bedrohte Vermögenswerte ausgelagert werden sollen.