
BERLIN. Auf den Vergleich verständigten sich das sächsische Finanzministerium und die Wirtschaftsprüfer nach mehrwöchigen Verhandlungen. Damit sei kein Schuldeingeständnis verbunden, hieß es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die Parteien würden damit aber langjährige kostenintensive Gerichtsverfahren über mehre Instanzen vermeiden.
Die SachsenLB hat dem Freistaat ein finanzielles Desaster beschert. Im Zuge der Finanzmarktkrise geriet das Institut als eine der ersten deutschen Banken erheblich ins Schlingern. Sie hatte Regulierungslücken für sich genutzt und über Tochtergesellschaften in Dublin ein großes Rad bei Kapitalmarktgeschäften mit sogenannten Zweckgesellschaften gedreht, die nicht mit Eigenkapital unterlegt werden mussten.
Als die Bank die Liquidität dieser Finanzvehikel nicht mehr sichern konnte, verständigte sich die Sparkassen-Finanzgruppe im Jahr 2007 auf eine milliardenschwere Stützungsaktion. Kurze Zeit später übernahm die LBBW die SachsenLB unter der Voraussetzung, dass der Freistaat Sachsen Verluste von bis zu 2,75 Milliarden Euro für ein 17,5 Milliarden Euro schweres Wertpapierportfolio selbst schultert. Bislang zahlte der Freistaat 132 Millionen Euro.
Nicht mit Ruhm bekleckerte sich in diesem Zusammenhang PwC, die die Bilanzen bis zum Zusammenbruch stets mit einem uneingeschränkten Testat versah. Finanzielle Verpflichtungen, die aus den Zweckgesellschaften resultierten, wurden in den Konzernabschlüssen 2005 und 2006 nicht berücksichtigt, wie Unternehmensberater Ernst & Young im Auftrag des sächsischen Finanzministeriums bereits 2008 feststellte.
„Die Einigung mit PwC ist ein gutes Zeichen für die jüngst begonnenen juristischen Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Vorständen der Landesbank“, urteilt der sächsische FDP-Bankenexperte Andreas Schmalfuß. Der Freistaat verlangt von den ehemaligen Vorständen der SachsenLB Schadensersatz in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro. Die entsprechenden Klagen wurden den Ex-Managern vor Weihnachten zugestellt.
Weniger Fortune hatte der Freistaat jedoch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Dabei ging es um die Fälligkeit von Teilzahlungen in Höhe von acht Millionen Euro, die der Freistaat jetzt leisten muss.