
ZürichDie Razzia der Steuerfahnder bei deutschen Kunden der UBS sorgt weiter für Aufregung. Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, scheint die Schweizer Bank sich schlecht auf die Ereignisse vorbereitet zu haben. Kunden seien deshalb sauer. Denn die neuen Ermittlungen waren absehbar.
„Die UBS scheint hoffnungslos mit dem Fall überfordert zu sein, Kundenberater wissen nicht, was sie ihren Kunden sagen sollen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden“, heißt es in mit den Vorgängen vertrauten Kreisen. Offenbar gäbe es keine Notfallpläne für diesen Fall.
Die UBS erklärte dazu: „Es gibt Kunden, die uns berichten, dass sie von Untersuchungshandlungen betroffen sind. UBS hält Kunden über die verfügbaren Informationen zu diesem Thema auf dem Laufenden. UBS unterstützt die Abgeltungssteuer zur Lösung der Altgelderfrage in der vorliegenden Fassung voll und ganz. Generell empfiehlt UBS möglicherweise betroffenen Deutschen Kunden den Weg in die Steuerkonformität mit einem unabhängigen Steuerberater aktiv anzugehen.“
Dass UBS-Kunden Ungemach drohen könnte, ist aber spätestens seit vergangenem Sommer absehbar. Denn mehrere Medien berichteten im August vom Ankauf von drei neuen Steuer-CDs durch das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach hätten die Fahnder neue Daten von Kunden der Privatbank Coutts, von Merrill Lynch Schweiz sowie von Stiftungskunden der UBS.
Bis zur Finanzkrise konnten sich Steuerflüchtige sicher sein, dass ihr Schweizer Konto geheim blieb. Doch inzwischen hält das Bankgeheimnis nicht mehr, Deutschland und die Schweiz liegen im Steuerstreit. Das angedachte Abkommen ist noch wackelig. Selbst wenn es die SPD scheitern lässt: Eine Einigung mit der Schweiz wird bald kommen.
In den 1990er-Jahren war das diskrete Schweizer Schwarzkonto noch Partygespräch bei Vermögenden: "Das hat man doch ab einem gewissen Einkommen, nicht wahr?" hieß es augenzwinkernd. Der Einkommensteuer-Spitzensatz lag bei 53 Prozent, das Schweizer Bankgeheimnis war intakt, ein Schuldbewusstsein nicht vorhanden. Der damalige Finanzminister Theo Waigel (CSU) erzählt noch heute voller Wut, dass es bei manchen Bankfilialen in Deutschland unter der Hand Überweisungsformulare gab, die man unter dem Kürzel "OTW" anfordern konnte - "ohne Theo Waigel".
Die Schweiz differenzierte fein säuberlich zwischen "Steuerbetrug" und "einfacher Steuerhinterziehung". Dabei zählte zum Steuerbetrug Geld, das aus kriminellen Geschäften stammte. Als sicherer Hort etwa für gewaschenes Drogengeld wollte sich die Schweiz auch damals nicht zur Verfügung stellen. Das diskrete Verschweigen von Kapitalerträgen gegenüber Behörden außerhalb der Schweiz - die "einfache Steuerhinterziehung" also - war jedoch nach Schweizer Recht kein Grund, das Bankgeheimnis aufzuheben.
An der Lage änderte auch die Steueramnestie nichts, mit der 2004 der damalige Finanzminister Hans Eichel (SPD) versuchte, Steuerhinterzieher zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu bewegen. Mit 1,39 Milliarden Euro nahm der deutsche Fiskus gerade mal ein Viertel der erwarteten fünf Milliarden Euro von Reumütigen ein. Selbst die Regierungsparteien SPD und Grüne trugen das Gesetz wegen des Schnäppchen-Steuersatzes von 25 Prozent nur widerwillig mit. Union und FDP brandmarkten die Amnestie als unfair gegenüber ehrlichen Steuerzahlern.
Mit der Finanzkrise änderte sich 2008 das Klima drastisch. Peer Steinbrück (SPD), Finanzminister der Großen Koalition, setzte durch, dass die Industrieländerorganisation OECD ihren Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfte und alle Länder, die Steuerhinterzieher schützten, auf eine graue Liste setzte.
Als durch eine gestohlene CD mit Daten Liechtensteiner Bankkunden Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder aufflog, motivierte dies auch Bankmitarbeiter in der Schweiz, dem deutschen Fiskus Kontendaten anzubieten: Bund und Länder kauften die CDs gerne - und der Druck zeigte Wirkung in der Schweiz. Zwar erfülle das Land im Kampf gegen Steuerhinterzieher noch immer nicht alle Anforderungen zum Informationsaustausch, aber es arbeite daran, heißt es bei der OECD.
Die Regierung in Bern und Steinbrücks Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) handelten schließlich ein Steuerabkommen aus, das für deutsche Steuerhinterzieher die Anonymität wahrt, aber die Steuerzahlung an den deutschen Fiskus sichert. Die SPD läuft dagegen Sturm und droht, die Ratifizierung im Bundesrat scheitern zu lassen. Im Bundestag wurde das Abkommen inzwischen gebilligt.
Vor allem Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) setzt ganz auf die Strategie, weiter Steuer-CDs zu kaufen und dies publik zu machen: Verunsicherte Steuerhinterzieher strömten daraufhin jedes Mal zum Finanzamt, um per Selbstanzeige der Strafverfolgung zu entgehen und das Vermögen - bei saftigen Steuernachzahlungen - zu legalisieren. Die SPD verlangt ein Ende der Anonymität und höhere Strafsteuersätze als das Abkommen vorsieht. Doch weder die Schweiz noch die Bundesregierung wollen nachverhandeln.
Die Schweiz will keine Steueroase mehr sein. Worauf das Land allerdings Wert legt, ist, dass für die Vergangenheit das Bankgeheimnis nicht aufgehoben wird. Das deutsch-schweizerische Abkommen, dem bis Weihnachten Bundestag und Bundesrat zustimmen sollen, sieht daher für Altvermögen eine pauschale Nachversteuerung vor: Die Schweizer Banken leiten zwischen 21 und 41 Prozent des Altvermögens - abhängig unter anderem von der Anlagedauer - über den Schweizer an den deutschen Fiskus - außer der Kontoinhaber legt eine Steuererklärung bei der Bank vor.
Mit mindestens zehn Milliarden Euro Nachzahlungen rechnet 2013 das Bundesfinanzministerium für Bund und Länder. Ab 2013 gilt dann die deutsche Abgeltungsteuer auch für Kapitalerträge in der Schweiz. Außerdem erteilen die Schweizer Behörden in einer begrenzten Zahl von Fällen Auskunft über Steuerhinterzieher.
Parallel allerdings will die Schweiz die neuen OECD-Regeln zum Informationsaustausch ab Januar 2013 umsetzen: Die Beamten und die Banken helfen dann, wenn nach typischen Hinterziehungsmustern international gefahndet wird. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hofft, dass er drei bis vier Bundesländer mit SPD-Regierungsbeteiligung mit Blick auf die Einnahmen noch zur Zustimmung überzeugen kann.
Sollte das Abkommen scheitern, ist es wahrscheinlich, dass in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf gestartet wird: Denn dass nur entdeckte Steuerhinterzieher auffliegen, sehen auch viele im rot-grünen Lager mit Unbehagen. Nach dem Wahlkampf ist deshalb vor der Steuereinigung.
UBS-Kunden, die nun Besuch von der Steuerfahndung bekommen haben, besitzen tatsächlich eine Liechtensteiner Stiftung, deren Konto bei UBS läuft. Durch die Zwischenschaltung eines Treuhänders sollte vermieden werden, dass der wirtschaftlich Berechtigte des Geldes entdeckt werden kann. Wie es in mit den Vorgängen involvierten Kreisen heißt, reichen die Daten auf der CD mit in die Jahre 2007/2008 – sind also aus UBS Sicht Altlasten. Betroffen sind nicht nur Kunden der UBS am Hauptsitz Zürich, sondern auch Kunden der Filiale Basel, heißt es.
Da seit Monaten vermutet werden musste, dass die Steuerfahnder neue Daten zu UBS-Kunden in den Händen hielten, stellt sich die Frage, warum die Betroffenen nicht die Flucht nach vorn per Selbstanzeige angetreten sind. Wie es aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen heißt, hätten einige Kunden diesen Schritt nicht gemacht, weil sie fürchteten, dass ihre Anzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Denn sobald ein Kunde damit rechnen muss, bereits entdeckt worden zu sein, droht seine Selbstanzeige nicht mehr von den Steuerbehörden anerkannt zu werden. Steuerexperten verweisen indes darauf, dass eine Selbstanzeige nur dann nicht mehr wirksam ist, wenn die Steuerfahnder einen Kundennamen auf einer Steuer-CD objektiv entdeckt hätten.
Kritiker des umstrittenen Steuerabkommens mit der Schweiz freuen sich dieser Tage über weitere Argumentationshilfe. Medienberichten zufolge sollen Fahnder auf der jüngsten Steuer-CD Belege dafür gefunden haben, dass deutsches Schwarzgeld von der Schweiz nach Fernost geschleust wird. Nachfolgend Argumente der Befürworter und Gegner des Abkommens.
Mit dem Steuerabkommen werde im Kampf gegen Schwarzgeld mehr erreicht als es alle Vorgängerregierungen geschafft hätten. Die von Deutschland angestrebte Vereinbarung sei besser als ähnliche Abkommen der Schweiz mit Österreich, Großbritannien oder den USA. Ohne das Abkommen verjährten täglich neue Fälle von Steuerbetrug.
Die einmalige Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent des auf Schweizer Bankkonten gebunkerten Alt-Schwarzgeldes rückwirkend für zehn Jahre sei ein guter Kompromiss. Die Schweiz sei ein Rechtsstaat, zu dem auch die Wahrung des Bankgeheimnisses gehöre.
Vergleiche mit den USA beruhten auf falschen Annahmen. Da gehe es um mögliche Verstöße Schweizer Banken gegen Verpflichtungen aus einem Steuerabzugsverfahren.
Es gebe neue Möglichkeiten zur Beschaffung über Geldströme deutscher Schwarzgeldanleger von der Schweiz in Drittstaaten. Diese schreckten ab. Mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 sei keine Verlagerung von Vermögen in Drittstaaten ohne Meldung mehr möglich. Die Übergangsfristen seien keineswegs zu lang.
Die ab 2013 geplante Lösung garantiere eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz und Deutschland. Mit der Quellensteuer von etwa 26,4 Prozent (inklusive „Soli“-Zuschlag“) auf in der Schweiz kassierte Zinsen und Dividenden werde eine effektive Besteuerung von Vermögenserträgen in der Schweiz auf Dauer sichergestellt. Zudem würden auch künftige Erbschaftsfälle erfasst.
Ein Aufkommen aus der Nachversteuerung von etwa 10 Milliarden Euro sei realistisch. Als Vorauszahlung überweisen Schweizer Banken 2 Milliarden Schweizer Franken (aktuell 1,67 Mrd. Euro). Hinzu kämen künftige Einnahmen aus der Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge. Konservative Schätzungen gingen von 700 Millionen Euro aus.
Es gibt auch einige schlagkräftige Argumente gegen das geplante Abkommen:
Vor allem die Nachbesteuerung sei zu niedrig und ungerecht gegenüber ehrlichen Steuerzahlern. Betrüger blieben anonym und könnten Schwarzgeld günstig reinwaschen. Sie könnten sich mit einer moderaten Abschlagszahlung von aller Schuld befreien. Anonymität werde festgeschrieben, das Schweizer Bankgeheimnis festgeschrieben. Die Steuermoral werde untergraben. Die Vereinbarungen der Schweiz mit den USA seien weit schärfer.
Wer seine Kapitaleinkünfte in den vergangenen Jahren bei einem deutschen Finanzamt ordentlich versteuert habe, musste erheblich mehr an den Fiskus abführen.
Nach Berechnungen des Berliner Steuerexperten Frank Hechtner würden die meisten Schwarzgeld-Besitzer bei Alt-Fällen mit dem niedrigsten Steuersatz von 21 Prozent belegt. Der Höchstsatz von 41 Prozent bei der einmaligen Pauschalbesteuerung von Altvermögen dürfte kaum Anwendung finden.
Die aus der Nachversteuerung erwarteten 10 Milliarden Euro seien eine „Milchmädchenrechnung“. Transfers von Schweizer Konten ins Ausland bis Anfang 2013 unterlägen nicht der Nachbesteuerung. Deutsche Steuerbetrüger hätten also noch mehr als genug Zeit, ihr Schwarzgeld in noch bestehende Steueroasen zu schaffen.
Auch die ab 2013 erwarteten Kapitalerträge dürften gering ausfallen, da Schweizer Banken sich bereits darauf vorbereiteten, das Abkommen zu unterlaufen. Banken hätten Modelle entwickelt, um das Geld auch nach Inkrafttreten des Abkommens in der Schweiz zu halten, die geplante Quellensteuer aber zu umgehen.
Damit droht die Strategie der Steuerbehörden, mit Medienberichten über Steuer-CDs und Razzien Steuersünder zu Selbstanzeige zu treiben, ins Leere zu laufen. Für die Steuerbehörden bleibt indes eine Selbstanzeige der einfachere und schnellere Weg, hinterzogene Steuern einzutreiben. Daten-Käufe und Razzien sind mit erheblich mehr Aufwand verbunden.

Ungeachtet der politischen Seite dieser Geschichte, wundere ich mich immer wieder darüber, wie es in einem qualifizierten, gesichertem EDV-System möglich ist, daß sich dort jeder Hinz und Kunz Dateien kopieren kann und mit nach Hause nehmen kann. Firmen, die derart schlampig mit ihren Daten umgehen, müßten eigentlich mit Bußgeldern belegt werden, so daß sie danach nicht mehr wissen ob sie männlein oder weiblein sind. Und natürlich jene illoyalen Mitarbeiter, die diese Daten gestohlen haben, müßten mit internationalem Haftbefehl gesucht werden und dann für lange Jahre im Knast verschwinden.

Dass die Merkel-Regierung mit dem "Steuerabkommen" mit der Schweiz, wo 3-stellige(!) Schwarzgeldmilliarden weißgewaschen werden, Steuerbetrügern in die Hände spielt, passt gut ins Bild - die UBS würde sich die Hände reiben, bei den mafiösen Zuständen. Diese Regierung hat sich längst von Anstand und Moral verabschiedet und der normale Deutsche Steuerzahler der jeden Cent Stuern angeben muss, machts auch noch mit. Die wissen definitiv nicht, was sie tun.

"Offenbar gäbe es keine Notfallpläne für diesen Fall."
Soll wohl heißen,dass leider keiner Schmiere gestanden und gerufen hat:"Achtung!Die Bullen!!!"
Schweizer Banken und ihre Kunden = nichts als eine Verbrecherbande.
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