
BERLIN. Der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, Dirk-Jens Nonnenmacher, hat hart in eigener Sache verhandelt. Als er im November 2008 den Vorstandsvorsitz bei der krisengeschüttelten Bank von Hans Berger übernahm, vereinbarte er nach Informationen des Handelsblatts mit dem damaligen Aufsichtsratschef Wolfgang Peiner ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Juli 2009. In diesem Fall sollte er eine Abfindung in Höhe von 2,9 Mio. erhalten. Der Aufsichtsrat ließ sich darauf ein – auch weil Nonnenmacher in Personalunion immer noch zuständig ist für die Ressorts Finanzen, Operatives und Risiko.
Nonnenmacher kündigte dann tatsächlich, konnte aber von den Mehrheitseignern, den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg zum Weitermachen überredet werden. Allerdings bestand Nonnenmacher auf den vereinbarten Sonderzahlungen in Höhe von 2,9 Mio. Euro. Sie wurden ihm gewährt und sorgten für mächtigen Wirbel in der Politik. Schließlich verbuchte die Bank ein Defizit von 2,7 Mrd. Euro und erhielt eine Eigenkapitalspritze von drei Mrd. Euro. Die Bank selbst wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern. Vertragskonditionen unterlägen der Vertraulichkeit, erklärte eine Sprecherin. Es habe leider keine Alternative gegeben, erklärte das Kieler Landesfinanzministerium.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die Sonderzahlung an Nonnenmacher hart kritisiert. Bei Hilfen des Bundes gebe es eine klare Regelung. Kapital ohne Gegenleistung gebe es nicht. Dazu gehörten neben einer Obergrenze für Vorstandsgehälter in Höhe von 500 000 Euro auch ein Verzicht auf Bonuszahlungen. Die Mehrheitseigner der HSH Nordbank sollten dem Bund folgen, so Steinbrück.
Doch das werden sie auch künftig nicht tun. Zwar sollen die Festgehälter der HSH-Vorstände auf 500 000 Euro beschränkt sein, doch Boni und freiwillige Gehaltsbestandteile sollen auch künftig möglich sein, wenn sich Erfolge als nachhaltig herausstellen und keine Anreize für unverhältnismäßig hohe Risiken setzen.
Die HSH Nordbank ist kein Einzelfall. Bei der Landesbank Baden-Württemberg setzte sich Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) über einen Antrag des Landtags hinweg. Dieser sieht vor, die Vorstandsvergütung bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auf 500 000 Euro zu beschränken, solange das Jahresergebis negativ ist. Oettinger war klar, dass er damit Hans-Jörg Vetter, den ehemaligen Chef der Landesbank Berlin, nicht bekommen konnte. Dieser verdiente zuletzt 1,75 Mio. Euro – und wird sich jetzt nicht schlechter stellen. Die LBBW-Eigner stützen die Bank mit einer Eigenkapitalhilfe von fünf Mrd. Euro.
Für den Vorstandschef der BayernLB, Michael Kemmer, brechen allerdings andere Zeiten an. Da der Freistaat eine Eigenkapitalhilfe von zehn Mrd. Euro leistete, pochte das Finanzministerium auf eine Deckelung der Gehälter.
Damit verhält sich Bayern, wie es Bundesfinanzminister Steinbrück gerne hätte. „Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, als unangemessen“, heißt es in Vorschriften für Leistungen des Rettungsfonds Soffin. Sie sehen auch den Verzicht auf Boni vor. Doch die Verordnung ist nur bindend, wenn der Soffin einspringt. Bei Landeshilfen gelten bisher noch eigene Gesetze.