
HB BRÜSSEL. Die Kommission müsse deshalb diesen Einzelfall umgehend beihilferechtlich prüfen. Die Commerzbank lehnte zunächst eine Stellungnahme zur EU-Prüfung ab. Normalerweise ist eine individuelle Anmeldung der Rettungsbeihilfe nicht nötig, wenn sie im Rahmen eines bereits von der EU bewilligten nationalen Rettungsplans gewährt wird.
Die Behörde erwarte deshalb umfassende Informationen von den deutschen Behörden, sagte der Sprecher von EU- Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Brüssel.
Nach ersten Informationen zahle die Bank eine zu niedrige Vergütung für diese Kapitalspritze. In dem von der Kommission bereits genehmigten deutschen Bankenrettungspaket von 500 Milliarden Euro sei von einer Minimalvergütung in diesen Fällen von zehn Prozent die Rede; dieser Wert werde laut Medienberichten bei der Commerzbank unterschritten.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Vorbehalte der EU-Kommission bei zurückgewiesen. Die Vereinbarungen mit der zweitgrößten deutschen Bank erfolgten in völliger Übereinstimmung mit den Regelungen des Rettungsgesetzes, das von der Kommission genehmigt worden sei, sagte Steinbrück am Mittwoch in Berlin. Es handele sich wohl nur um ein Informationsdefizit. „Ich habe keine Zweifel, dass wir die notwendigen Informationen beibringen werden“, sagte Steinbrück.
Die Kommission habe bestimmte Details nicht angemessen gewürdigt. Vergleichbare Bankenhilfen in Österreich, Frankreich oder den Niederlanden wiesen Renditen von acht und 8,5 Prozent auf. Deutschland erwarte von der Kommission eine Gleichbehandlung aller EU- Mitgliedsstaaten bei der Bewertung der Hilfen.