
HB ZÜRICH. Eine im November 2009 von der Regierung eingesetzte Expertenkommission schlug am Montag für die Großbanken eine „harte“ Eigenkapitalquote von zehn Prozent auf die gemäß den Basel III-Vorschriften berechneten risikogewichteten Aktiva vor.
Hinzukommen solle eine Quote von neun Prozent, die nicht aus „hartem“ Kapital wie einbehaltenen Gewinnen bestehen muss, sondern mit bedingten Pflichtwandelanleihen unterlegt werden kann. Diese können beim Unterschreiten bestimmter Eigenkapitalquoten automatisch in hartes Eigenkapital gewandelt werden.
Die Schweizer Vorschläge gehen deutlich über die Vorgaben von Basel III hinaus, das einen harte Eigenkapitalquote von sieben Prozent und eine Gesamtkapitalquote von 10,5 Prozent vorsieht. Vorschriften, die härter sind als die des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, sind in der Schweiz nichts Neues. UBS und Credit Suisse kommen auf Bilanzsummen, die ein Vielfaches des Bruttoinlandproduktes des Alpen-Staates ausmachen. Sie wickeln einen großen Teil des inländischen Zahlungsverkehrs ab und haben große Marktanteile im inländischen Kredit und Spargeschäft. Ein Zusammenbruch einer solchen Bank würde das ganze Land in Schieflage bringen. Die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall.
Aus diesem Grund forderte die Kommission auch, dass die Banken in einem Krisenfall die für die Schweizer Wirtschaft systemrelevanten Funktionen rasch aus dem Rest des Konzerns herauslösen können. Diese könnten dann notfalls getrennt weitergeführt werden. Als zusätzlicher Sicherungsanker wird eine sogenannte „Leverage Ratio“ eingeführt. Sie besagt, dass das Eigenkapital mindestens fünf Prozent der ungewichteten Bilanzsumme ausmachen muss. In der Schweiz gelten für die Großbanken auch strenge Liquiditätsvorschriften.
Die Vorschläge der Kommission haben gute Chancen, rasch in das Schweizer Bankengesetz aufgenommen zu werden und dann parallel zu den Basel III-Vorschriften Ende 2018 in Kraft zu treten. Die Großbanken waren in der Expertengruppe vertreten und tragen nach Angaben vom Montag die Vorschläge mit. Die strengeren Vorschriften ließen sich ohne Kapitalerhöhungen erfüllen, erklärten die beiden Geldhäuser unisono. Mit den Maßnahmen würden die Institute selbst wie auch der ganze Finanzplatz Schweiz gestärkt.
Den Schätzungen der Kommission zufolge müssen die beiden Großbanken jeweils auf Eigenmittel - hartes Kapital plus Pflichtwandelanleihen - von 75 Mrd. Franken kommen. Das wären rund 40 Prozent mehr „hartes“ Kapital und rund 80 Prozent mehr Gesamtkapital als sie im Moment halten.
Ihre Ausgangslage ist nicht schlecht. UBS und Credit Suisse erzielen rund die Hälfte ihres Gewinns in der Vermögensverwaltung. Dieser Bereich basiert vorwiegend auf Gebühren- und Kommissionseinnahmen und ist von den Eigenkapitalvorschriften praktisch nicht betroffen. Die strengeren Vorschriften wirken sich hauptsächlich im Investmentbanking aus, wo sie bestimmte Geschäfte wie etwa den Eigenhandel verteuern.
An der Schweizer Börse wurden die neuen Eigenkapitalregeln gefasst aufgenommen. Sowohl die Aktien von Credit Suisse wie auch die Papiere von UBS notierten im Plus.