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WestLB: NRW-Sparkassen wehren sich gegen Kritik aus Brüssel

Die beiden Sparkassenverbände in Nordrhein-Westfalen weisen die Kritik der Brüsseler Wettbewerbshüter an ihren Hilfsmaßnahmen für die WestLB zurück. Die öffentlich-rechtlichen Institute wollen die EU-Kommission nun von ihren Leistungen für die Landesbank überzeugen.

WestLB-Zentrale in Düsseldorf. Die NRW-Sparkassen wollen Brüssel von den Beihilfen an die Landesbank überzeugen. Quelle: ap
WestLB-Zentrale in Düsseldorf. Die NRW-Sparkassen wollen Brüssel von den Beihilfen an die Landesbank überzeugen. Quelle: ap

FRANKFURT. "Die Beteiligung der Sparkassenverbände an der Abwicklungsanstalt (der WestLB, Anm. der Red.) ist ihre freiwillige Entscheidung, mit der die Sparkassen über ihre Eigentümerpflichten hinaus in einem erheblichen Umfang zusätzliche Haftung übernommen haben", erklärten der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) am Donnerstag in einer gemeinsamen Mitteilung. Man sei überzeugt, dass diese zusätzliche Leistung der Sparkassen keine indirekte Beihilfe für die Sparkassen ist, hieß es in der Stellungnahme weiter.

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Die regionalen Verbände reagierten damit auf die Ausweitung des neuen Beihilfeverfahrens wegen der Rettung der WestLB auf die nordrhein-westfälischen Sparkassen (Handelsblatt vom 21.1.2010). Der Kommission geht es um die Frage, ob die Sparkassenverbände sich als Miteigentümer der Landesbank ausreichend an den Sanierungskosten beteiligen. Die jüngste Kapitalspritze des Bundes für die WestLB führe womöglich dazu, dass die Sparkassenverbände von ihren Verpflichtungen teilweise befreit würden, heißt es in Brüssel. Falls dies zutreffe, dann hätten die Sparkassen eine indirekte Beihilfe erhalten, die nicht mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar sei, argumentieren die Wettbewerbshüter der Kommission. Dem entgegneten die Sparkassenverbände, man gehe davon aus, dass alle Beteiligten zu den geschlossenen Verträgen stünden und es gemeinsam gelinge, "die EU-Kommission von der Richtigkeit der Lösung zu überzeugen".

Das neue Beihilfeverfahren hatte die EU kurz vor Weihnachten eröffnet. Sie reagierte damit auf die Entscheidung der Bundesregierung, der WestLB über den Bankenrettungsfonds Soffin eine staatliche Kapitalspritze von drei Mrd. Euro zu zahlen. Das Geld soll der WestLB helfen, toxische Wertpapiere in eine sogenannte Bad Bank oder Abwicklungsbank auszulagern.

Knackpunkt der Auseinandersetzung ist die Haftungsobergrenze der Sparkassen von 4,5 Mrd. Euro für "unerwartete" Verluste der Bad Bank. Nach Einschätzung der EU-Kommission reicht dies möglicherweise nicht aus. Laut Bad-Bank-Gesetz müsste ein "Verbund" von Sparkassen ein sehr viel höheres Haftungsrisiko übernehmen. Grundlage ist die Gewährträgerhaftung - also das uneingeschränkte Eintreten für Altverbindlichkeiten - zum Stichtag 30. Juni 2008. In Brüssel heißt es, wahrscheinlich werde die Kommission das Verfahren erst im Sommer abschließen können. Die lange Dauer des Verfahrens wurde damit begründet, dass der tatsächliche Wert der in die Bad Bank ausgelagerten Papiere nur sehr schwer zu ermitteln sei.

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