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Arbeitsrecht: Wann ein falsches Wort den Job kosten kann

Der Druck auf die Mitarbeiter steigt von Jahr zu Jahr. Gerade bei terminierten Projekten und in Veränderungsprozessen kommt es zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern häufig zum Streit. Im Interview erklärt der Berliner Anwalt Christoph Abeln, wann Mitarbeiter ihre Meinung sagen dürfen und wann sie besser den Mund halten sollten.

Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Quelle: Pressebild
Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Quelle: Pressebild

Herr Abeln, der Druck auf die Angestellten steigt von Jahr zu Jahr, gerade bei wichtigen Projekten oder in Veränderungsprozessen geht es ab und zu hitzig zur Sache. Welche Folgen können unbedachte Äußerungen gefährlich werden?

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Die Kritisierung oder gar Beleidigung des Chefs kann zur Abmahnung oder verhaltensbedingter Kündigung führen. Ein beleidigender Arbeitnehmer verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange des Arbeitgebers zählt.

Gilt das auch bei Ausfällen gegenüber Kunden?

Ja. Bei Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten ebenso wie bei entsprechenden Äußerungen gegenüber Kollegen oder Kunden. Auch Äußerungen außerhalb der Arbeitszeit können eine Beleidigung darstellen, wenn sie dem Arbeitgeber oder einem Vertreter zugehen.

Wann gilt eine Aussage als Beleidigung?

Nicht jede kritische Bemerkung des Arbeitnehmers ist eine Beleidigung. Ein Vorgesetzter muss sachlich begründete Kritik hinnehmen. Auch am Arbeitsplatz gilt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Das gilt nicht für Schmähkritiken oder Formalbeleidigungen. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig.

Inwiefern?

Nicht jede Äußerung, die der Arbeitgeber als grobe Herabwürdigung seiner Person versteht, wird auch juristisch als solche gewertet. Bei der Beurteilung wird stets der Einzelfall geprüft: Welche Bildungsgrad hat der Arbeitnehmer, wie war die psychische Verfassung, die Gesprächssituation? Entlastend wirken auch Provokationen vom Chef oder traditionell raue Umgangsformen im Betrieb.

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