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07.01.2009 
Inkasso

Professionelle Geldeintreiber sollen die Liquidität sichern

von Julia Groth

Mittelständler treiben wegen der schwierigen Finanzlage ihre Außenstände strenger ein als bisher. Dabei helfen Ihnen oft Inkasso-Unternehmen - und können sich seit kurzem über einen vereinfachten Service freuen. Denn wo die Dienstleister früher Anwälte hinzuziehen mussten, können sie den Kunden jetzt das ganze Angebot aus einer Hand bieten.

Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen, bleibt die Kasse leer. Mittelständler beauftragen oft auch Inkasso-Unternehmen, um an die Außenstände zu kommen. Foto: apLupe

Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen, bleibt die Kasse leer. Mittelständler beauftragen oft auch Inkasso-Unternehmen, um an die Außenstände zu kommen. Foto: ap

KÖLN. Nach altem Recht musste ein Inkasso-Unternehmen einen Anwalt hinzuziehen, wenn es ein Mahnverfahren vor Gericht austragen oder Zwangsvollstreckung einleiten wollte. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RGD) erlaubt es den Unternehmen seit vergangenem Juli, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen auch selbst auszuführen und so das gesamte Forderungsmanagement bei sich zu konzentrieren. Das scheint Mittelständlern zu gefallen: "Unsere Kunden finden die Änderung sehr attraktiv", sagt Marion Kremer, Geschäftsführerin der Münchner Forte Inkasso GmbH, die viele kleine und mittelständische Unternehmen betreut.

Mittelständler wissen es zu schätzen, dass sie das komplette Forderungsmanagement jetzt aus einer Hand bekommen können, weiß Kremer. Denn so geht ein Mahnverfahren meist schneller vonstatten als mit dem Zwischenschalten eines Anwalts. Und auch die Kosten lassen sich besser kalkulieren - das ist besonders für kleinere Unternehmen wichtig. So verlangen Inkasso-Unternehmen für ein gerichtliches Mahnverfahren eine Pauschale von rund 25 Euro. Anwälte rechnen stattdessen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, bei dem die Höhe der Gebühr parallel zur Höhe der Forderungssumme steigt. Vor allem in Fällen, in denen es um hohe Forderungssummen geht, können Mittelständler also Geld sparen, wenn sie ein Inkasso-Unternehmen mit Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung beauftragen.

Ebenso wie bei Forte Inkasso hat man auch bei der Deutschen Inkasso-Dienst (DID), die zur Otto-Tochter EOS gehört, festgestellt, dass viele Kunden die neue Regelung zu schätzen wissen. "Die Kunden haben es sehr positiv aufgenommen, dass uns als Dienstleister erweiterte Kompetenzen zugesprochen wurden", sagt Jürgen Borgartz, Geschäftsführer von DID. "Es gibt Unternehmen, die bisher überwiegend mit Rechtsanwälten kooperiert haben, und die aufgrund der Gesetzesänderung überlegen, noch stärker mit einem Inkassounternehmen zusammenzuarbeiten."

Auch von Bestandskunden gibt es Lob. "Von den Kunden, für die wir bereits das gerichtliche Mahnverfahren übernommen haben, bekommen wir positives Feedback, da wir für unsere Klienten Zeit und für die säumigen Zahler zumeist Kosten sparen", berichtet Borgartz.

Dass das Forderungsmanagement transparenter und je nach Einzelfall auch günstiger geworden ist, kommt gerade zur rechten Zeit. Denn wegen der Finanzkrise haben viele Mittelständler damit begonnen, ihre Außenstände, selbst kleine Summen, strenger als bisher einzutreiben. "Man schaut wieder mehr in die eigenen Töpfe", sagt Kremer von Forte Inkasso. Wenn die Banken weniger Geld geben, versuchten viele Unternehmer, ihr eigenes Geld so gut wie möglich zusammenzuhalten.

Entwicklung der Mitglieder des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Dienstleister (BDIU) und der Inkasso-Unternehmen in Deutschland
Jahr Zahl der BDUI-Mitglieder Abgelehnte Aufnahmeanträge Ausgeschlossene Mitglieder Zugelassene Inkasso-Unternehmen in Deutschland (geschätzt)
200046112650
2001466-4650
20024741-650-700
200348422650-700
200450314650-700
200550527700-750
200651234700-750
200752301700-750
2008 (September)53800700-750
Quelle: BDIU, Stand: September 2008
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