Was passiert mit dem Arzneimittelmarkt, wenn die EU das Fremd- und das Mehrbesitzverbot kippt? Handelsketten wie Schlecker oder DM stehen schon in den Startlöchern, um sich ein Stück vom Markt zu sichern. Handelsblatt.com beantwortet die wichtigsten Fragen.
FRANKFURT. Jahresgespräche zwischen Apothekenketten und der Pharmaindustrie, Key-Account-Manager statt Außendienst, Handelsmarken gegen Kopfschmerzen und Heuschnupfen. Wenn sich die Pharmabranche Gedanken über ihre Rolle von morgen macht, dann sollte sie sich nach Meinung vieler Experten die Verhältnisse zwischen Einzelhandel und Konsumgüterindustrie genau anschauen. Denn sollte die EU das Fremd- und das Mehrbesitzverbot kippen, ist der Weg für Apothekenketten in Deutschland frei. Die Versand- und Franchise-Apotheke Doc Morris oder Handelsketten wie Schlecker, DM und Rewe stehen in den Startlöchern. Sie wollen sich ein Stück von dem 38 Mrd. Euro schweren deutschen Arzneimittelmarkt sichern. Handelsblatt.com beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.
Wo sind die größten Veränderungen zu erwarten?
Experten sind sich einig, der Markt für nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel wird nicht wiederzuerkennen sein. Denn für die so genannten OTC-Produkte („Over The Counter“) ist die Preisbindung längst aufgehoben. „Die Pharmaindustrie wird sich auf längere Sicht auf große Marktteilnehmer einstellen müssen, die wegen ihrer Einkaufsmacht versuchen werden, Abnahmemengen und Rabatte zu bestimmen“, sagt Peter Homberg, Pharmaexperte und Partner der Anwaltskanzlei Jones Day.
Infografik: Arzneimittelmarkt in Deutschland
Welche Strategie verspricht am meisten Erfolg gegen den drohenden Preisverfall?
Auch wenn noch Jahre vergehen könnten, bis sich die Industrie tatsächlich Apothekenketten gegenüber sieht, sollte sich die Branche bereits heute wappnen, rät Eugen Wilbert, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb von Merz Pharmaceuticals. Er schwört auf das Rezept Marke. „Im Bereich OTC-Arzneimittel werden starke Markenprodukte künftig die besseren Chancen haben, von Apothekenketten angeboten zu werden“. Mit Markenprodukten könne die Industrie auch starkem Margendruck widerstehen, glaubt Wilbert. Allerdings: der Aufbau starker Marken dauere Jahre und koste viel Geld.
Gibt es nicht längst viel zu viele Arzneimittel-Marken?
Die Klassiker werden vorne liegen, sind sich die Experten sicher. Vor allem an stark beworbenen Marken wie Aspirin (Bayer), Thomapyrin (Boehringer-Ingelheim) oder Voltaren (Novartis) kommen Apothekenketten auch nicht vorbei. Ansonsten werden Ketten pro Segment wohl nur noch die führenden drei Marken im Sortiment haben, erwartet Stefan Plantör, der beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) für den Bereich OTC/Selbstmedikation zuständig ist. Viele Hersteller von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden ihr Markenportfolio überprüfen müssen, meint Andreas Daniel Huber von Marktforschungsunternehmen IMS Health aus Frankfurt. „Marken, die weder eindeutig und stark positioniert sind noch einen klaren Preisvorteil haben, werden es im Wettbewerb mit den dann entstehenden Handelsmarken schwer haben“, erwartet er.
Was passiert mit schwachen Marken?
Da reicht ein Blick nach Großbritannien. Dort haben Apothekenketten wie Boots oder Lloyds eigene Handelsmarken etabliert und eigene Kopfschmerztabletten, Heuschnupfensprays oder Schmerzsalben im Programm. Diese Nische freilich ließe auch kleineren Pharmaherstellern die Chance, zu überleben. Denn der Druck auf die kleineren Anbieter mit weniger starken Marken wird sich deutlich erhöhen. „Da der Pharmamarkt viele Indikationen und damit Segmente hat, bleibt kleineren Pharmaherstellern noch die Chance, sich in der Nische auf Einzelindikationen zu spezialisieren oder alternative Wege wie beispielsweise die Homöopathie zu beschreiten“, sagt Plantör.
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Muss sich der Pharma-Vertrieb umstellen, wenn die Kette kommt?
Als große Spieler auf der Abnehmerseite könnten Apothekenketten direkt – also unter Umgehung des Großhandels – bei der Pharmaindustrie Waren beziehen. Der Außendienst der Hersteller, der bislang die einzelnen Apotheken besuchte, muss sich daher für den Umgang mit großen Abnehmern im Apothekenmarkt neu aufstellen. „Der Einkauf der Apothekenketten wird zentralisiert und entsprechend werden auf Unternehmensseite zentrale Ansprechpartner wie Key-Account-Manager nötig“, sagt IMS-Berater Huber. Der Key-Account-Manager kümmert sich um die Belange und Bedürfnisse des strategisch wichtigen Großkunden und sorgt dafür, dass diese im eigenen Unternehmen möglichst erfüllt werden.
Haben Apothekenketten auch Konsequenzen fürs Geschäft mit verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Für Peter Homberg sorgt die Preisfestsetzung bei rezeptpflichtigen Medikamenten durch die Arzneimittelverordnung dafür, dass sich das freie Spiel der Marktkräfte nicht wirklich entfalten kann. Experten sehen nur eine Möglichkeit für mehr Wettbewerb: Wie im Fall der Generika, der günstigen Nachahmerprodukte, müsste nicht das Medikament sondern der Wirkstoff verschrieben werden. Dann könnten auch die Konditionen für rezeptpflichtige Medikamente zum Verhandlungsgegenstand zwischen Apothekenketten und der Pharmaindustrie werden.
Also steht auch die Pharmaindustrie vor harten Zeiten?
Am besten dürften in diesem Zukunfts-Szenario mit Apothekenketten die Hersteller von innovativen patentgeschützten Medikamenten dastehen. Diese nämlich verschreibt der Arzt und der Preis ist festgelegt. Bleibt die Frage, in welcher Apotheke der Patient das Rezept dann am liebsten einlöst.
Bis zur Liberalisierung gibt es noch viel zu entscheiden
Großer Markt
Der deutsche Arzneimittelmarkt ist nach den USA und Japan der drittgrößte der Welt. Er ist gesetzlich stark geregelt. Apotheken dürfen maximal vier Filialen besitzen (Mehrbesitzverbot), Kapitalgesellschaften keine Medikamente verkaufen (Fremdbesitzverbot). Beide Verboten müssten fallen, damit Apothekenketten entstehen können.
Rechtslage
Über das Fremdbesitzverbot wird der Europäische Gerichtshof dieses oder nächstes Jahr entscheiden. Hinsichtlich des Mehrbesitzverbots läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Die Bundesregierung hat die EU-Kommission gebeten, zunächst die EuGH-Entscheidung abwarten.

