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„Bestpreis-Garantie“: Bundeskartellamt mahnt Hotelvermittler HRS ab

Der Hotelbuchungsdienst HRS hat Probleme mit dem Kartellamt: Die Wettbewerbshüter mahnten eine Klausel ab, die dem Hotelportal für das gesamte Internet-Angebot die besten Hotelkonditionen garantieren soll.

Eine Klausel von HRS wurde abgemahnt. Quelle: dapd
Eine Klausel von HRS wurde abgemahnt. Quelle: dapd

BonnDas Bundeskartellamt hat den in Köln ansässigen Hotelbuchungsdienst HRS ins Visier genommen. Die Behörde mahnte die Meistbegünstigungsklausel ab, die mit den Hoteliers vereinbart worden war. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter ist diese Klausel kartellrechtswidrig. Die Abmahnung sei noch keine abschließende Entscheidung, teilte die Behörde am Freitag mit.

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Die fragliche Meistbegünstigungsklausel soll HRS für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Ab März soll die Klausel noch verschärft werden und auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS nach Angaben des Kartellamtes mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht einhielten, für weitere Buchungen gesperrt.

Tourismusbranche

HRS sei das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Durch die Bestpreis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. „Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die Abmahnung bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich nicht auf die kürzlich von HRS angekündigte Erhöhung der Provisionen, die von vielen Hoteliers beklagt wurde.

Der Deutsche Hotelverband begrüßte das Vorgehen des Kartellamts. Er warf HRS vor, in die unternehmerische Freiheit der Hoteliers einzugreifen. HRS sieht dies anders. Von der Bestpreis-Garantie profitierten die Verbraucher, sagte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge. Von einer Gefahr für den Wettbewerb könne nicht die Rede sein. Das Unternehmen werde nun „den bereits etablierten Dialog mit dem Bundeskartellamt fortsetzen“.

HRS hatte erst im vergangenen Oktober den kleineren Rivalen Hotel.de geschluckt. Das Unternehmen mit Sitz in Köln beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit rund 600 Mitarbeiter. Im Markt für Online-Hotelbuchungen sind unter anderem auch Anbieter wie Hotels.com oder Hotelsreservierung.de tätig, Bewertungsseiten wie Trip Advisor haben zudem ihr Angebot erweitert. Reiselustige können damit nicht nur über die Qualität von Herbergen diskutieren, sondern diese auch gleich buchen.

  • 14.02.2012, 11:36 UhrTebru

    dazu ist auch der angefügte artikel interessant:

    http://mobilbranche.de/2012/02/kartellamt-geht-gegen-hrs-vor-justbook-jubelt/12567

    siehe => http://goo.gl/d7j7p

  • 10.02.2012, 17:51 UhrAnonymer Benutzer: Scotti

    Ich finde es gut, dass das Kartellamt dagegen vorgeht. Das war längst überfällig... Es sollte niemandem gelingen, ein solches Monopol aufzubauen, dass die Hotels nichts dagegen tun können. Jeder will natürlich im größten Onlineportal vertreten sein, ansonsten brechen die Kunden weg... Es scheint jedoch schon jemanden zu geben, die sich dagegen aufzulehnen versucht - mit Erfolg!
    http://www.justbook.com/blog/bundeskartellamt-justbook-abmahnung-gegen-hrs/

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