Die Wettbewerbsbehörde sieht jedoch in den Plänen der Unternehmen eine Gefahr für den Wettbewerb im Einzelhandel. Dies gelte sowohl für die regionale und bundesweite Marktabdeckung, als auch für die Einkaufsmacht des neuen Lebensmittelriesen. Die Behörde befürchtet, dass Edeka „nach dem Zusammenschluss über eine überragende Marktstellung verfügen“ würde.
Das Kartellamt betonte, der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland sei bereits in den vergangenen Jahren einem radikalen Konzentrationsprozess unterworfen gewesen. Heute entfallen der Behörde zufolge rund 90 Prozent des inländischen Marktvolumens auf nur noch sechs Anbieter: Edeka, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), Aldi, Rewe, Metro und Tengelmann. Marktführer sei Edeka.
Schon heute sei Edeka wie kaum ein anderes Handelsunternehmen in der Lage, verschiedene Kundengruppen über das eigene Unternehmen anzusprechen und seine Marktstärke insbesondere im Bereich der Markenprodukte auszuspielen, betonten die Kartellwächter. Mit dem Wegfall von Tengelmann verblieben als wesentliche Anbieter im so genannten Soft-Discount und bei den normalen Supermärkten lediglich Rewe und – mit Einschränkungen – die Schwarz-Gruppe. Rewe sei jedoch zu schwach, um den strukturellen Vorsprung von Edeka nach dem Zusammenschluss wirkungsvoll angreifen zu können.
Edeka und Tengelmann haben nun bis zum 17. April die Gelegenheit, zur Abmahnung Stellung zu nehmen. Dabei können sie auch Vorschläge machen, wie – etwa durch den Verkauf von Filialen an Dritte – die Bedenken des Kartellamtes ausgeräumt werden könnten. Eine endgültige Entscheidung der Kartellbehörde soll bis zum zum 28. April fallen.

