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23.07.2008 
Unberechtigt gewährte Staatsbeihilfen

EU-Kommission prüft Subventionen für Flughafen München

Die EU-Kommission hat die teilweise staatliche Finanzierung des Terminals zwei am Flughafen München im Visier. Es werde überprüft, ob dem Flughafen München hierbei unberechtigt Staatsbeihilfen gewährte wurden, so die Kommission am Mittwoch.

Flughafen München. Foto: PRLupe

Flughafen München. Foto: PR

HB BRÜSSEL. Dies betreffe Darlehen öffentlicher Kreditinstitute zum Bau des Terminals sowie staatliche Bürgschaften. Die Kredite seien womöglich zu günstigeren als den marktüblichen Konditionen vergeben worden. Sollte Brüssel zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine wettbewerbsverzerrende, rechtswidrige Staatsbeihilfe handelt, müsste diese zurückgezahlt werden. Über deren Höhe konnte die Wettbewerbsaufsicht keine Angaben machen.

Das Terminal errichtete der Flughafen gemeinsam mit der Lufthansa. Die Kommission wurde jetzt auf eine Beschwerde eines nicht namentlich genannten Konkurrenten der Lufthansa hin tätig. Eine Bevorzugung der Lufthansa in München hatte schon mehrfach die Billigfluglinie Ryanair in Brüssel beklagt. Die Lufthansa habe wegen des exklusiven Nutzungsrechts des Terminal zwei einen Vorteil von hundert Mill. Euro, kritisierte Ryanair. Die Kommission stellte allerdings klar, dass die Nutzungsbedingung für die Lufthansa keine Staatsbeihilfe sei.

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