
DüsseldorfDer Jubel bei dem Reisebewertungsportal Holidaycheck über das Berliner Urteil im Streit mit der Hotelkette A&O Hostels um eine Nichterwähnung auf Holidaycheck.de ist groß. „Ein weiteres Gericht hat die Unsinnigkeit des Klagebegehrens der A&O Hostels erkannt. Die Behebung von Qualitätsproblemen in Hotels sollte eine wichtigere Aufgabe sein als die Bekämpfung der Meinungsfreiheit im Internet“, sagte der scheidende Holidaycheck-CEO Jörg Trouvain. Das Berliner Landgericht hatte den Willen eines Hotels der A&O Hotels und Hostels Holding AG als unbegründet abgelehnt, nicht auf Holidaycheck.de gelistet zu werden. Das Berliner A&O Hostel kann demnach der Internettochter des Medienkonzerns Burda nicht verbieten, Bewertungen ehemaliger Gäste zu publizieren.
Die Hotelkette will sich mit dem Rechtsspruch aber nicht zufrieden geben. „Wir gehen mit Sicherheit in die nächste Instanz“, sagte ein Sprecher. „Die Problematik schreit nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.“ Die Hotelkette mit insgesamt 18 Herbergen ist seit rund drei Jahren im Besitz der Wiener Aaron-Holding.
„Aus unserer Sicht haftet Holidaycheck für üble Nachrede“, sagt der Anwalt der Hotelkette. Eine Frau hatte angeblich Bettwanzen entdeckt. Daraufhin seien vier Zimmer über das Wochenende gesperrt worden. Der Kammerjäger, der Montag die Betten untersuchte, stellte aber kein Ungeziefer fest. Die Schmerzensgeldforderung der Frau sei dann von der Hotelleitung als unbegründet abgelehnt worden. Daraufhin hätte die Frau, so der Anwalt, aus Rache ihrer Wut auf Holidaycheck.de freien Lauf gelassen. Die Auseinandersetzung zwischen Holidaycheck und der Hotelkette hat eine große Bedeutung für die Branche. Denn immer wieder rügen Hotels die unfaire Bewertung ihrer Zimmer und ihres Services durch Reisebewertungsportale wie Holidaycheck oder Tripadvisor.