
BerlinNach dem geplatzten Liefertermin für acht neue ICE-Züge bemüht sich Siemens mit seinem Kunden Deutsche Bahn um eine schnelle Lösung der Probleme. „Wir standen und stehen in einem engen Austausch mit der Bahn“, sagte ein Siemens-Sprecher am Freitag.
Bei der Bahn hieß es, auf Arbeits- und Vorstandsebene werde ständig miteinander gesprochen. Deshalb sei auch kein Krisentreffen auf Vorstandsebene nötig, das einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge bis Weihnachten stattfinden soll. Sprecher beider Unternehmen sagten, von einem solchen Treffen sei ihnen nichts bekannt.
Wer bei Verspätungen eine Entschädigung in Anspruch nehmen möchte, kann sich auf die so genannten Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr berufen, die Entschädigungen gesetzlich geregelt.
Bei einer Verspätung von 60 Minuten können Bahnkunden den vollen Fahrpreis für den Teil verlangen, den sie nicht zurückgelegt haben. Wenn die Fahrt nach dem ursprünglichen Reiseplan keinen Sinn mehr macht, kann der gesamte Fahrpreis erstattet werden.
Ab 60 Minuten Verspätung beträgt die Mindestentschädigung 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten fallen 50 Prozent an. Die Verspätung muss am Ziel der Reise vorliegen. Die Bahnkunden können sich die Entschädigung auch in bar ausbezahlen lassen. Die Eisenbahnunternehmen dürften einen Mindestbetrag festlegen, bei dessen Unterschreiten keine Entschädigung gezahlt wird. Diese liegt bei vier Euro.
Wer einen ICE-Sprinter gebucht hat, hat bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten Anspruch auf Rückzahlung des ICE-Sprinter-Aufpreises.
Ab einer Verspätung von 60 Minuten können Hilfsleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn wegen der Verspätung eine Übernachtung erforderlich wird, muss das Unternehmern eine Hotelübernachtung oder eine Unterkunft anbieten. Dabei übernehmen die Eisenbahn-Gesellschaften "angemessene Übernachtungskosten". Ein Luxushotel ist also nicht drin.
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen wie zum Beispiel Bus oder Taxi. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 EUR erstattet. Wenn sich fünf Fahrgäste ein Taxi teilen, übernimmt die Bahn Kosten von insgesamt 400 Euro.
Achtung: Die Eisenbahn-Gesellschaften müssen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückgeht. Dazu gehört zum Beispiel ein Sturm oder ein unvorhergesehener Streik.
Kunden wenden sich an das Servicecenter Fahrgastrechte, eine gemeinsame Servicestelle der Deutschen Bahn sowie 44 Privatbahnen. Dort müssen sie die Fahrkarte und das "Fahrgastrechte-Formular" einreichen. Die Verspätung muss dabei nicht gesondert vorab bestätigt worden sein. Für das Einreichen von Belegen gilt eine Frist von zwölf Monaten. Wer dagegen direkt bei den Servicecentern die Entschädigung geltend machen möchte, muss sich die Verspätung vom Bahnpersonal bestätigen lassen. Wird eine Übernachtung notwendig, fragen die Kunden beim Service Point im Bahnhof nach. Auch bei Verspätungen, die unterhalb von 60 Minuten liegen oder anderen Kritikpunkten, können sich Kunden beschweren und auf eine Kulanzregelung hoffen. Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, www.fahrgastrechte.info.
Siemens hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass acht neue ICE 3 des Typs Velaro nicht wie geplant von Dezember an eingesetzt werden können. Grund dafür sind Mängel bei der Software für die Leit- und Sicherungstechnik. Die ersten ICE-Züge dürften nun nach Einschätzung der Bahn frühestens in zwei Monaten eingesetzt werden. Siemens nannte keine Auslieferungstermine.
Das Fehlen der acht Züge, die bereits Ende 2008 bestellt wurden, könnte sich für die Bahn besonders bemerkbar machen, wenn sie Zugausfälle im kommenden Winter ausgleichen muss. Dann hat sie nur wenige Reservezüge. Die Bahn hat nun auch weniger Möglichkeiten, etwa im Weihnachtsverkehr Sonderzüge zur Verstärkung einzusetzen. Das bedeutet unterm Strich volle Züge an Tagen mit vielen Reisenden.
Auch bei der Modernisierung der 63 ICE 3, die schon seit Jahren unterwegs sind, gibt es eine weitere Verzögerung. In der Flotte sollen alle rund 1200 Antriebsachsen nach und nach ausgetauscht werden. Das würde die Bahn entlasten. Denn die neuen Achsen müssen nach Bahnangaben nur noch alle 160 000 Kilometer per Ultraschall durchleuchtet werden. Bisher ist das aus Sicherheitsgründen alle 30 000 Kilometer nötig, entsprechend länger sind die Aufenthalte in der Werkstatt.
Noch im Sommer hieß es, dass bis zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember zehn der Hochgeschwindigkeitszüge umgerüstet sein sollten. Daraus wurde nichts, weil das Eisenbahn-Bundesamt die neuen Achsen noch nicht zugelassen hat. Die Bahn hofft darauf, dass dies bis zum Jahresende geschehen wird. Die Austauschaktion wird gut zwei Jahre dauern, weil die Bahn möglichst wenige Züge aus dem laufenden Betrieb herausnehmen will.

Es liegt mal wieder an der Software. Ein gezielter Einsatz von leistungsfähiger Testsoftware für die Überprüfung der Computerprogramme könnte die meisten Softwarefehler schon früh im Entwicklungsprozess aufdecken. Leider wird in vielen Entwicklungsprojekten aus "Sparzwängen" nicht ausreichend in solche Testtechnologien investiert.
Klaus Lambertz (Verifysoft)

Wer kann sich bitte noch leisten derart Arogant mit seinen Kunden umzugehen.
Da ja Siemens auch mit der Brandanlage am Ber im Zusammenhang steht kann man sehr wohl von Imagschaden sprechen. Die halbe Welt lacht über diese Themen.

@Krei
Die Aufstellung von Siemens ist ok und eine Zerschlagung ist eine blinder Aktionärsquatsch. Außerdem: Wo entsteht ein Imageschaden für Deutschland???
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