
FRANKFURT/DÜSSELDORF/BERLIN. Jahrelang schröpften deutsche Einzelhändler nach Recherchen des Bundeskartellamts die Verbraucher, jahrelang hielten sie durch Preisabsprachen ihre Erträge hoch. Nun schreiten die Kartellwächter ein: Nach Informationen des Handelsblatts müssen viele große Einzelhändler damit rechnen, dass sich in den kommenden Tagen das Kartellamt bei ihnen meldet. Den Preistreibern drohen hohe Bußgelder.
Als Grundlage dienen den Bonner Wettbewerbshütern Computerdaten, die sie bei umfangreichen Razzien im Januar bei Handels- und Lieferantenfirmen beschlagnahmt haben. Schon damals hatte das Kartellamt Hinweise auf Preisabsprachen. Die Daten zeigen aber: Der Kartellsumpf ist viel größer als ursprünglich angenommen. Die Behörde glaubt nun, dass es in der Konsumgüterbranche jahrelang ein ganzes Netz von Preisabsprachen gab.
Führen die Ermittlungen zu gerichtsfesten Ergebnissen, müssen einzelne Unternehmen nach Einschätzung beteiligter Rechtsexperten mit Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe rechnen. In der kommenden Woche will das Kartellamt betroffene Firmen dazu auffordern, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet die Bonner Behörde nach Informationen des Handelsblatts, ob sie das Bußgelder verhängen wird. Es gebe diese „Überlegungen“, heißt es bei der Behörde.
Mit dem Schlag gegen den Handel setzen die Wettbewerbshüter ihren harten Kurs fort. In den vergangenen Jahren sind die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder kontinuierlich gestiegen. Wurden zwischen 1994 und 1997 in Kartellverfahren noch Bußgelder von 165 Mio. Euro verhängt, so stieg der Wert zwischen 2006 und 2009 auf knapp eine Mrd. Euro. Die Höhe der durchschnittlich gegen ein Unternehmen verhängten Bußgelder hat sich im gleichen Zeitraum von 1,2 Mio. auf zwölf Mio. Euro verzehnfacht. Die Höhe der Strafen habe „inzwischen ein Niveau erreicht, das durchaus abschreckende Wirkung entfaltet, und genau das ist das Ziel“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Kritik an hohen Bußgeldern
Die Entwicklung ist aus der Sicht von Fachleuten allerdings bedenklich. Sie kritisieren, das Bundeskartellamt treibe Unternehmen in den Ruin. Besonders für Mittelständler seien die Strafen mitunter existenzbedrohend. Dahinter steckt die Konstruktion der Bußgeldbemessung: Kartellverstöße werden mit bis zu zehn Prozent des Umsatzes belegt. Dabei wird auf den „tatbefangenen Umsatz“ abgestellt – also auf den Umsatz mit jenen Produkten, bei denen es Verstöße gab. Während dies aber bei Konzernen oft nur Bruchteile des Gesamtumsatzes betrifft, werden kleinere Unternehmen mit enger Produktpalette proportional stärker belangt.
Die Beträge hätten längst nicht mehr den Charakter von „Bußgeldern“, kritisiert der Kartellrechtler Wernhard Möschel. Es handele sich vielmehr um „echte Strafen“. Sanktionen dieser Art hätten nichts mehr gemein mit massenhaften Bagatellverstößen wie dem falschen Parken im Straßenverkehr. Die Bußgeldpraxis verharre in den Strukturen des Inquisitionsprozesses, Ankläger und Richter seien identisch, kritisiert der langjährige Vorsitzende der Monopolkommission.
ich verstehe die Aufregung nicht. Solange der Kunde ohne Murren und freiwillig die Preise bezahlt, besteht für den überegulierten Staat kein Grund einzugreifen. Die schwachsinnigen beamten und Politiker sollten erst einmal in den eigenen Reihen Ordnung schaffen, bevor sie einen funktionierenden Markt vernichten.
Die Kaffeeröster haben durch ihr Kartell Milliardengewinne gemacht - ein bußgeld von 160 Mio. finde ich deswegen wenig.
Denn kein Mensch verklagt die Hersteller auf Zahlung von Schadenersatz. Denn der Streitwert ist für den einzelnen Verbraucher so gering, dass es keinen Sinn macht.
Der zusätzliche Gewinn muss da also auf andere Art abgeschöpft werden. Und wenn die Kartellbehörde ein bußgeld erläßt, kommt es den Verbrauchern zu Gute, denn die sind ja Steuerzahler.
bußgelder sind im Allgemeinen dazu nicht dazu, einen wesentlichen Teil zum Staatshaushalt beizutragen (auch wenn der Staat dadurch natürlich willkommene Mehreinnahmen hat), zumal es keine bußgelder gäbe wenn es keine Verstöße gibt, aber wenn diese Gewinne nicht abgeschöpft werden, rechnet es sich, wenn man ein Kartell bildet. Und das sollte nicht der Fall sein.
Ähnlich ist es vermutlich auch in anderen Fällen, aber gerade da ist es mir aufgefallen, weil die Zahlen im Artikel genannt wurden.
ich verstehe die Kritik an der Höhe der bußgelder nicht. buße oder Strafe sollten doch in jedem Falle höher ausfallen, als der durch Preisabsprachen erwirtschaftete zusätzliche Umsatz. Das kalkulierte Risiko der Entdeckung und dessen Folgen muss die Tat unattraktiv machen.
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