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Tücken des Kfz-Leasing: Was darf ein Kratzer kosten?

Das Kraftfahrzeug-Leasing kann für Privatleute tückisch sein. Darauf haben Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar aufmerksam gemacht.

Leasing-Vertrag: Oft gibts am Ende der Laufzeit Ärger, wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird. Quelle: dpa
Leasing-Vertrag: Oft gibts am Ende der Laufzeit Ärger, wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird. Quelle: dpa

GOSLAR. Drei Jahre lang kann ein Kunde Spaß an seinem geleasten Auto haben, bei der Rückgabe des Wagens erwartet ihn meistens Ärger: So sieht die gängige Praxis beim Leasing aus Sicht von Verkehrsexperten aus. Der Händler möchte das gebrauchte Auto oft nicht in dem Zustand zurücknehmen, in dem es der Kunde bringt. Streit gibt es dann um jeden Kratzer, jeden Steinschlag oder um den generellen Werteverfall des Autos.

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"Beim Leasing kommt das dicke Ende immer zum Schluss", sagt die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. Der Automobilclub fordert deshalb einheitliche Regeln für die gesamte Leasingbranche, die Standards bei der Rückgabe von geleasten Fahrzeugen festlegen. Damit sollen die Leasingnehmer vor Abzocke geschützt werden. Über die Möglichkeiten, diese einheitlichen Richtlinien zu schaffen, debattieren die Verkehrsexperten derzeit beim Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Unerfahrene Kunden geködert

"Beim KfZ-Leasing gibt es eigentlich nur Probleme", fasst der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, zusammen. Nicht nur die Abrechnung bei der Rückgabe des Autos, auch Unfälle und Haftung seien die Streitthemen. Besonders ungerecht sei, dass oft diejenigen Kunden mit Leasing-Angeboten geködert würden, die unerfahren seien und sich nicht gegen die Risiken absicherten.

Risiken bestehen aus Sicht des ADAC bei beiden der verbreiteten zwei Vertragsarten des KfZ-Leasing. "Beim sogenannten Restwertvertrag wird am Anfang der Leasingzeit geschätzt, wie viel das Fahrzeug nach drei Jahren wert sein wird", erläutert Schattenkirchner. "Dieser Betrag wird festgeschrieben und ich garantiere als Leasingnehmer, dass das Fahrzeug nach drei Jahren auch noch so viel wert ist.

Und wenn das Fahrzeug in diesen drei Jahren aus irgendeinem Grund an Wert verliert, zum Beispiel war das jetzt durch die Wirtschaftskrise der Fall, dann habe ich als Leasingnehmer das Problem, dass ich die Differenz zahlen muss". Wenn der Restwert zum Beispiel auf 20.000 Euro geschätzt werde und das Fahrzeug nur noch 15.000 Euro wert sei, dann zahle der Leasingnehmer die 5.000 Euro Differenz. "Das ist ein Hammer beim Leasing", sagt Schattenkircher.

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