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Neuer Staatsvertrag: Glücksspiel-Gipfel droht ein bitteres Scheitern

Auf ihrer heutigen Sonderkonferenz wollten die Ministerpräsidenten eigentlich den neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Doch daraus wird wohl nichts - die Positionen der einzelnen Länder liegen zu weit auseinander.

Real Madrids Cristiano Ronaldo darf sie tragen - die Bwin-Werbung. In Deutschland ist das verboten. Quelle: Reuters
Real Madrids Cristiano Ronaldo darf sie tragen - die Bwin-Werbung. In Deutschland ist das verboten. Quelle: Reuters

MünchenFür Erwin Horak ist die Auseinandersetzung ums staatliche Monopol auf Sportwetten noch nicht verloren. Bis zur letzten Minute kämpft der Chef von Lotto Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock um seine Vormachtstellung. "Es gibt keinen Grund, das bewährte System ohne Not aufzugeben", wettert Horak im Gespräch mit dem Handelsblatt gegen die geplante Öffnung des Marktes für private Anbieter.

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Mitte März hatten sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, das Milliardengeschäft zu liberalisieren. Allerdings tobt unter den Ländern seither ein erbitterter Streit darüber, wie die neuen Regeln aussehen sollen. Deshalb rechnet sich Horak gute Chancen aus, dass erst einmal alles so bleibt, wie es ist. "Glücksspiel ist kein Gut wie jedes andere, deshalb muss es auch besonders behandelt werden", rechtfertigt der Jurist das bestehende Monopol.

Auf ihrer heutigen Sonderkonferenz wollten die Ministerpräsidenten eigentlich den neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Doch Insider berichten, dass die Positionen der einzelnen Länder nach wie vor weit auseinanderliegen. Deshalb könnte es sein, dass die Entscheidung vertagt wird. Viel Zeit zur Beratung haben die Politiker jedenfalls nicht, schon kurz nach elf Uhr ist eine Pressekonferenz angesetzt, um halb zwölf beginnt das Mittagessen.

Das Abkommen, in dem das staatliche Monopol auf Sportwetten festgeschrieben ist, läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge neu gefasst werden. Nach Ansicht der Richter ist das Monopol nur dann zulässig, wenn es die Suchtgefahr aller Spielarten konsequent bekämpft.

Der Lotto- und Totoblock fordert deshalb, sämtliche Glücksspiele, vor allem die an Automaten, stärker zu regulieren und am Wettmonopol festzuhalten. Private Anbieter von Sportwetten hingegen sind für ein Modell, in dem sich die Unternehmen um Lizenzen bewerben können.

  • 06.04.2011, 22:24 UhrAnonymer Benutzer: adoe

    Das hört sich nach einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik an. Wie kann das sein, dass sich da Minister unterhalten die selber weit vor dem Internetzeitalter geboren wurden ? Ist doch nur voll offizieller Klammerversuch an die guten Gewinne vom Deutschen Lotto was man nicht abgeben will

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