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„Paula“ vs. „Flecki“: Oetker und Aldi streiten um Flecken-Pudding

Um die Flecken im Pudding ist zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd ein Streit entbrannt. Oetker hat das Herstellungsverfahren seines „Paula“-Puddings zum Patent angemeldet. Dennoch hat das Unternehmen schlechte Chancen.

Die Ursache des Streits: Der Flecken-Pudding mit dem Namen "Paula". Quelle: dpa
Die Ursache des Streits: Der Flecken-Pudding mit dem Namen "Paula". Quelle: dpa

Bielefeld/Mülheim an der RuhrDer Streit um den Schoko-Goldhasen von Lindt beschäftigt die Gerichte schon seit zehn Jahren, die Auseinandersetzung um den Fleckenpudding „Paula“ oder „Flecki“ ist gerade erst ein paar Wochen alt. Am 1. März will das Landgericht Düsseldorf verkünden, ob der Discounter Aldi Süd weiterhin seinen Pudding „Flecki“ anbieten darf. Der Bielefelder Pudding-Riese Dr. Oetker meint „Nein“, denn seine „Paula“ war zuerst da. Seit 2006 ist der markante Schoko-Vanille-Pudding namens „Paula“ auf dem Markt.

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„Wir haben uns die Technik zur Herstellung der Flecken extra patentieren lassen“, sagt Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Das sogenannte Geschmacksmuster ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingetragen. „Paula“ hat sogar eine eigene Homepage. „Flecki“ ist seit Ende 2011 auf dem Markt, zunächst testweise nur in einem Teil der 31 Regionalgesellschaften. Ob Aldi Süd mit seinem Lieferanten, der Molkerei Gropper aus dem bayerischen Bissingen, hier einfach kopiert oder ein eigenständiges Produkt angeboten hat, muss jetzt das Gericht entscheiden.

„Das Patent- und Markenamt prüft zunächst gar nicht, ob die Voraussetzungen für das Geschmacksmuster - nämlich neu und mit Eigenart - erfüllt sind“, sagt der Jurist und Markenrechtsexperte Frank Weiler von der Universität Bielefeld. Die Eintragung sei aber Voraussetzung, um sich später gegen mögliche Plagiatoren wehren zu können. Entscheidend sei aber hier die Frage, ob das Muster, das Aldi verwendet, dem von Oetker zu ähnlich ist

Beim Amt in München hat Dr. Oetker dutzende Geschmacksmuster, Vorlagen in Design, Form und Farbe, eintragen lassen: Allein beim Muster in Milchprodukten oder Pudding gibt es Karos, Wolken, Streifen, Flocken, Tropfen, Herz, Mond und Sterne, Sonne, Blume und Kleeblatt. Bis zu 25 Jahre sind die Geschmacksmuster geschützt.

Die Richterin Johanna Brückner-Hofmann hat sich die Geschmacksmuster, die Ende Januar palettenweise in den Gerichtssaal geschleppt wurden, genau angeschaut und Flecken intensiv verglichen. Ergebnis: Die „Flecki“-Flecken seien etwas näher beieinander, nicht so scharf konturiert, die Vanille etwas gelber - alles in allem doch ziemliche Unterschiede. Auch die Kühe auf dem Deckel seien nicht zu verwechseln: Die dicke „Paula“ mit Sonnenbrille und die „Flecki“ mit schlankem Hals und in Begleitung anderer Tiere.

Besonders gute Chancen sieht der Markenrechts-Experte Weiler in diesem Verfahren für Dr. Oetker nicht. Immerhin habe das Gericht schon den Antrag der Bielefelder auf Einstweilige Verfügung abgelehnt. Die Gerichte müssten in solchen Fällen immer abwägen: „Die Investitionen der Unternehmen sollen geschützt werden. Das führt aber zu einer Monopolisierung, die nicht zu weit gehen darf. Den Konkurrenten muss auch Gestaltungsspielraum gegeben werden.“

Aldi Süd will sich nicht zu dem schwebenden Verfahren äußern. Oetker-Sprecher Schillinger gibt sich optimistisch: „Es gibt nur eine echte Paula.“ Vielleicht löst sich der Konflikt ja schon vor dem Urteil. Der bayerische Molkereichef Heinrich Gropper: „Wir werden mit Dr. Oetker in Verhandlungen treten.“ Ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag der Richterin war in der Gerichtsverhandlung umgehend gescheitert: Aldi Süd könne doch die Flecki-Kuh durch einen Dalmatiner ersetzen. Der trockene Konter: Hunde geben nun mal keine Milch.

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