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Rechtsanwälte-Ranking: Das sind die Meister in Private-Equity-Fragen

Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Prozess schnell ins Geld gehen. Handelsblatt Online sagt, was bei Prozessfinanzierer zu beachten ist und stellt die besten Experten für Private Equity und Wirtschaftsrecht vor.

Experten für Private Equity

KölnEine Klage führen und das finanzielle Risiko abwälzen - das hört sich nach einem verlockenden Angebot an. Dennoch sind hierzulande Prozesskostenfinanzierer, die solche Dienste übernehmen, weitgehend unbekannt. So nahm etwa kaum jemand Notiz davon, dass Anfang des Monats die D.A.S. Prozessfinanzierung zur Legial umfirmierte. Dabei kann der Anbieter, wie die gesamte Branche, Erfolge vorweisen. Gerade erst wehrte sich ein mittelständischer Softwareunternehmer mit Unterstützung von Legial erfolgreich gegen den Internetriesen Google. Bei aussichtsreichen Klagen ab einem größeren Streitwert stehen die Prozesskostenfinanzierer den Anwälten und Mandanten mit Finanzkraft zur Seite. Die Gegenleistung: eine Beteiligung am erstrittenen Erlös.

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Experten für Wirtschaftsstrafrecht

Das Modell der Prozesskostenfinanzierung stammt aus den USA. Vor dem Hintergrund, dass dort Mandanten, gleich ob sie verlieren oder gewinnen, ihre Anwaltskosten selbst tragen müssen, hat sich das Modell früh ausgeprägt. Seit gut einem Jahrzehnt ist diese Dienstleistung auch hierzulande zu haben. Rund ein Dutzend Anbieter teilt sich den Markt auf, wobei Foris als erstes Unternehmen in Deutschland aktiv wurde. Neben der Legial gibt es weitere Töchter von Versicherern wie die Allianz Prozessfinanz und die Roland Prozessfinanz. Daneben mischen Juratec, Jurafinance, Acivo, Slb-Verwaltungsgesellschaft und andere mit.

Das Prinzip ist einfach: Die Prozesskostenfinanzierung ist die Rechtsschutzversicherung "für danach", so Professor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität. "Der Versicherungsfall ist eingetreten, aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Stattdessen kann ich in diesem Fall zu einem Prozessfinanzierer gehen und meine Ansprüche über ihn realisieren."

Das macht den Unterschied zwischen Prozesskostenfinanzierung und Rechtsschutzversicherung aus: Die Rechtsschutzversicherung wird von ihren Beiträgen finanziert. Mit der Police wird ein grundsätzlicher Vertrag abgeschlossen, für den Prämien fällig werden müssen. Ein Versicherungsunternehmen hat meist Millionen Kunden im Bestand, von denen vielleicht zwei bis drei Prozent einen Schadensfall pro Jahr anmelden. Die Prozesskostenfinanzierung hingegen nimmt nur im Einzelfall das Risiko an. Im Erfolgsfall wird kassiert. Die Beteiligung liegt im Schnitt bei 20 Prozent. Bei Fällen mit niedrigerem Streitwert kann auch ein knappes Drittel des Betrags als Erfolgsbeteiligung eingefordert werden. Faustformel: Je größer der Fall, desto geringer die prozentuale Erfolgsbeteiligung. Wenn der Prozess jedoch verlorengeht, bezahlt der Kunde gar nichts - noch nicht einmal eine Prämie.

Experten für Kartellrecht

Damit ist die wichtigste Voraussetzung des Modells die Erfolgsaussicht des Rechtsstreits. Ein Prozesskostenfinanzierer engagiert sich nur dann, wenn er davon ausgeht, dass sein Kunde gewinnen kann. "Die Unternehmen suchen in der Regel nach Fällen mit Erfolgsaussichten zwischen 70 und 80 Prozent", sagt Jurist Schwintowski, der an der Humboldt-Universität unter anderem die Forschungsstelle für Gerichtskostenfinanzierung leitet. Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet den Finanzierern indes, sich in die Prozessführung einzumischen.

Allerdings befassen sich Anbieter auch jenseits möglicher Erfolgsaussichten nicht mit jedem Fall. "Zahlreiche Prozessfinanzierer haben einen Mindeststreitwert, der bei Rechtsschutzversicherungen entfällt", erläutert Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Die Anforderungen an den Streitwert sind bei den verschiedenen Anbietern am Markt unterschiedlich. Grundsätzlich aber gilt: Der Streitwert muss entsprechend hoch sein, damit sich das Risiko des Prozessfinanzierers rechnet.

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