
FrankfurtDie Gespräche zwischen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Gewerkschaft GdF über einen neuen Tarifvertrag für die Fluglotsen sind am Freitagabend ergebnislos abgebrochen worden. Es gebe keine Aussicht auf Einigung, sagte ein Gewerkschaftssprecher. "Es scheiterte an vielem, aber nicht an der Vergütung", erklärte der Sprecher. Die Tarifkommission der GdF werde am Montag ausführlich Stellung nehmen.
Es war das letzte von vier anberaumten Treffen von GdF und DFS, nachdem die Gewerkschaft Mitte September den Schlichterspruch zum Tarifvertrag nicht anerkannt hatte. Nach den gescheiterten Gesprächen gilt eine dreitägige Friedenspflicht, die bis Montag dauert. An dem Tag befindet die Tarifkommission der Gewerkschaften über das weitere Vorgehen. Die Lotsen hatten zugesichert, jeden Arbeitsausstand 24 Stunden vorher anzukündigen - ein Streik droht damit frühestens am Dienstag.
Die ersten Streiks könnte nach Gewerkschaftsangaben möglicherweise am Mittwoch stattfinden. Theoretisch könnte die DFS erneut die Schlichtung anrufen, wäre aber dieses Mal aber auf die Zustimmung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) angewiesen.
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, kann man ihn entweder stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung bekommt man das Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will und den Flug umbucht, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.
Bei Flügen über eine Strecke von bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste laut EU-Verordnung ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.
Bei Langstreckenflügen müssen Passagiere länger warten, bis ihnen die sogenannten Betreuungsleistungen zustehen: Auf einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
Ja, auch bei einer absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Nein, bei Streiks gibt es keine Entschädigung. Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand - und zahlen deshalb nichts.
„Reisende können bei einem Fluglotsenstreik keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden einklagen“, sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reisespezialist Paul Degott. Allerdings haben Urlauber Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für nicht erbrachte Leistungen. Beginnt der Urlaub also wegen des Fluglotsenstreiks erst drei Tage später, muss der Veranstalter beispielsweise auch die Kosten für die entgangenen Hotelübernachtungen zurückerstatten.
Reisende können komplett von einem Pauschalurlaub zurücktreten, wenn der Abflug durch den Fluglotsenstreik erheblich verzögert wird: „Wenn der Wert der Reise um 30 bis 50 Prozent, also erheblich gemindert ist, können Reisende nach Vorankündigung von der Reise zurücktreten. Sie bekommen den Reisepreis komplett zurückbezahlt“, sagt Reiserechts-Experte Degott.
Wer Hotel oder Mietwagen selbst gebucht hat und wegen des Fluglotsenstreiks zu spät in den Urlaub startet, bleibt auf den Kosten sitzen: Beim Hotel oder der Mietwagenfirma kann man keine Leistungsminderung wegen des verspäteten Fluges geltend machen.
Der Clinch zieht sich seit Anfang des Jahres hin und war Anfang August eskaliert - die Fluglotsen wollten streiken und damit den Flugverkehr in Deutschland lahmlegen. Die Arbeitsniederlegung wurde jedoch zwei Mal in letzter Minute vor Gericht verhindert. Mitte Juni hatte die GdF die Tarifverhandlungen mit der DFS für gescheitert erklärt. In einer Urabstimmung sprachen sich anschließend fast 96 Prozent der GdF-Mitglieder für einen Streik aus. Die GdF vertritt die rund 5500 tariflich angestellten Mitarbeiter der DFS. Deren Aufgabe ist es, den Flugverkehr am deutschen Himmel zu überwachen.
Die Parteien sind sich über das Gehalt für die DFS-Tarifbeschäftigten weitgehend einig. Strittig waren zuletzt die von der GdF verlangten Besetzungsregeln für bestimmte Arbeitsplätze in der Flugsicherung. Die Fluglotsen fordern von der DFS eine Gehaltserhöhung um 6,5 Prozent über zwölf Monate. Das Unternehmen bietet eine Erhöhung der Tarifgehälter ab 1. August um 3,2 Prozent plus eine sofortige Einmalzahlung in Höhe von 0,8 Prozent des Bruttojahresgehalts. Ab 1. November 2012 würden die Gehälter um weitere zwei Prozent, mindestens aber in Höhe der Inflationsrate steigen.
Erst wollten sie im Sommer streiken um die ferienzeit zu nutzen, nun hat man sich die Herbstferien ausgesucht. Wieder werden tausende hart arbeitende Menschen um Ihren verdienten Urlaub gebracht, nur damit 5.500 Leute mit Top Gehältern noch weniger arbeiten müssen. Natürlich will man nicht den urlauber treffen, ach nein und warum streikt man dann nicht im November nach den Ferienzeiten... das man damit imer mehr Urlauber zu Abflügen ins Ausland treibt und hier Arbetisplätze vernichtet ist diesen Egoisten völlig egal
Ein klarer Beitrag zum Umweltschutz! Sollte öfters sein, früher haben die Menschen auch ohne Rumfliegerei ihre Probleme gelöst.
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