Die Beschäftigten haben nach Angaben des Gewerkschaftssprechers im Rahmen eines Sanierungstarifvertrags in den vergangenen drei Jahren auf 18 Mill. Euro verzichtet. Der Vertrag sehe unter anderem den Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld vor. Für die Probleme der Modehauskette verantwortlich macht Isemeyer die Konjunkturschwäche und die sehr hohen Mieten, die Sinn-Leffers zahlen müsse. Diese Kosten zu drücken, sei der Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Sanierung.
In einigen Häusern betrage die Miete mehr als 25 Prozent des Umsatzes, erklärte Sinn-Leffers-Chef Feller und bestätigte: „Daher werden die Verhandlungen, die wir in nächster Zeit mit den Vermietern führen, entscheidend für die zukünftige Aufstellung von Sinn-Leffers sein.“ Bislang seien sie erfolglos gewesen. „Mit den aktuellen Mieten ist eine Fortsetzung nicht möglich.“ Das Insolvenzplanverfahren, das Sinn-Leffers am Donnerstag anmelden will, eröffne aber die Chance, auch langfristige Mietverhältnisse mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu beenden. Das biete Sinn-Leffers eine bessere Verhandlungsbasis, sagte Anwalt Detlef Specovius, der als Sanierer in die Sinn-Leffers-Geschäftsführung berufen wurde.
Sinn-Leffers ist einer der größten Textilfilialisten Deutschlands. Die Hagener Bekleidungskette entstand 1997 durch die Fusion der beiden defizitären und börsennotierten Traditionshäuser Sinn und Leffers und wurde 2001 von Karstadt-Quelle übernommen. 2005 erwarb eine Investorengruppe um die DIH das Unternehmen vom Essener Kaufhauskonzern. Im Geschäftsjahr 2006/2007 erwirtschaftete es nach früheren Angaben noch einen Umsatz von rund 447 Millionen Euro. Die heutige Arcandor hatte sich vor drei Jahren im Zuge ihrer Sanierung von Sinn-Leffers wie auch von Hertie und Wehmeyer getrennt. Wehmeyer hatte Anfang Juli Insolvenz angemeldet, Hertie in der vergangenen Woche.
Insolvenzplanverfahren
Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig die Zerschlagung eines Unternehmens. In einem Insolvenzplan kann auch die Sanierung vereinbart werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem die sogenannte Eigenverwaltung möglich. Dabei kann der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters in einem gewissen Rahmen weiter über das Vermögen verfügen.
Nach der Insolvenzordnung Paragraf 270 und folgende muss der Sachwalter die wirtschaftliche Lage des Schuldners prüfen und die Geschäftsführung überwachen. Auf Antrag der Gläubigerversammlung werden bestimmte Rechtsgeschäfte nur mit seiner Zustimmung wirksam. Auch kann der Sachwalter verlangen, dass der gesamte Zahlungsverkehr über ihn läuft.
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird von den Gerichten nur zugelassen, wenn gute Aussichten auf eine Rettung des Unternehmens bestehen. Die Anordnung darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder zu sonstigen Nachteilen für die Gläubiger führen. Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubigerversammlung kann die Eigenverwaltung aufgehoben werden.

